Leserfrage: Entschädigung für Abstellfläche vertraglich festhalten?
Eine Windradfirma will auf einer Fläche Material lagern. Der Grundbesitzer hatte zugestimmt, fragt sich nun aber, ob er da einen Vertrag hätte schließen müssen inkl. Entschädigungszahlungen.
Frage:Bei mir in der Nähe steht ein Windrad, das eine Firma reparieren musste. Deswegen hat diese gefragt, ob sie eine Fläche von mir neben dem Windrad für das Lagern von Teilen und als Landefläche für den Hubschrauber nutzen könnten. Dem habe ich zugestimmt. Sollte ich mit der Firma einen Vertrag abschließen und eine Entschädigung festhalten?
Antwort: Unbedingt! Grundsätzlich sollten Sie Verträge über solche Nutzungsüberlassungen in ihren Eckpunkten schriftlich festhalten. Dann gibt es im Nachhinein keinen Ärger, wenn ein Schaden auftritt.
Halten Sie in dem Vertrag die Dauer der Überlassung, die Höhe der Entschädigung und gegebenenfalls zumindest die Berechnungsgrundlagen für die Entschädigung fest.
Wenn Sie zwar einen Vertrag vereinbart haben, der eine Entschädigung vorsieht, jedoch nicht die Höhe festlegt, können Sie die Entschädigungssumme bei einem Schaden durch einen Sachverständigen ermitteln lassen. Die Sachverständigen ziehen regelmäßig die Richtsätze der örtlichen Landwirtschaftskammer heran. Daran könnten Sie sich bezüglich der Schadenshöhe orientieren.
Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti, Wolter Hoppenberg, Hamm
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Frage:Bei mir in der Nähe steht ein Windrad, das eine Firma reparieren musste. Deswegen hat diese gefragt, ob sie eine Fläche von mir neben dem Windrad für das Lagern von Teilen und als Landefläche für den Hubschrauber nutzen könnten. Dem habe ich zugestimmt. Sollte ich mit der Firma einen Vertrag abschließen und eine Entschädigung festhalten?
Antwort: Unbedingt! Grundsätzlich sollten Sie Verträge über solche Nutzungsüberlassungen in ihren Eckpunkten schriftlich festhalten. Dann gibt es im Nachhinein keinen Ärger, wenn ein Schaden auftritt.
Halten Sie in dem Vertrag die Dauer der Überlassung, die Höhe der Entschädigung und gegebenenfalls zumindest die Berechnungsgrundlagen für die Entschädigung fest.
Wenn Sie zwar einen Vertrag vereinbart haben, der eine Entschädigung vorsieht, jedoch nicht die Höhe festlegt, können Sie die Entschädigungssumme bei einem Schaden durch einen Sachverständigen ermitteln lassen. Die Sachverständigen ziehen regelmäßig die Richtsätze der örtlichen Landwirtschaftskammer heran. Daran könnten Sie sich bezüglich der Schadenshöhe orientieren.
Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti, Wolter Hoppenberg, Hamm