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topplus Zugewinn bei Scheidung

Leserfrage: Hat die Frau nach der Scheidung Anspruch auf mein Erbe?

Meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Sie stellt nun Ansprüche auf mein Erbe. Hat sie auch Anrecht auf meine geerbten Flächen?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich habe im Jahr 1997 geheiratet. 2008 ist mein Vater, Landwirt, gestorben. Meine Mutter hat 20 ha bekommen, meine beiden Geschwister und ich jeweils 6,4 ha. Ich habe meinen Teil verpachtet. 2018 hat meine Frau die Scheidung eingereicht. Sie stellt nun Ansprüche auf mein Erbe. Sind die Ansprüche berechtigt? Wenn ja, fallen diese dann unter den Zugewinn? Wie viel bekommt sie dann von mir?

Antwort: Es ist grundsätzlich zunächst einmal zu fragen, in welchem Güterstand der Ehepartner mit seiner Ehefrau gelebt hat.Der Experte geht davon aus, dass es sich dabei um den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft handelt.Die gängige Regelung ist, dass in der Ehe erworbenes Vermögen beider Seiten geteilt werden soll, um einen fairen Ausgleich zu schaffen. Dazu wird das sogenannte Anfangsvermögen, also das Vermögen jedes Ehegatten zu Beginn der Ehe, betrachtet. Diese Summe wird mit dem Endvermögen verglichen. Die Differenz davon macht den sogenannten Zugewinn aus.

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Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das ererbte Vermögen, in diesem Fall die 6,4 ha Ackerland, auch wenn es während der Ehe hinzuerworben wird, dem sogenannten Anfangsvermögen zugerechnet. Damit fällt es alsonichtin den Zugewinnausgleich. Die Ehefrau des hat deshalbkeineAnsprüche hinsichtlich der Flächen. Ausnahme können mögliche Wertsteigerungen der Fläche während der Ehe sein. Diese sind zugewinnrelevant. Hier wäre also zu betrachten, was die Flächen zum Zeitpunkt des Erbfalls wert waren und was sie heute wert sind.Davon ist der Inflationsausgleich abzuziehen und eine solche Wertsteigerung wäre evtl. zugewinnrelevant. Mehr aber nicht.

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