Leserfrage: Ist Gemeinde für Wasser aus Baugebiet zuständig?
Durch eine Wiese verläuft ein Graben, in den ein Baugebiet das Oberflächenwasser einspeist. Ist die Stadt für den Graben zuständig? Wer muss die Böschung pflegen?
Frage: Ich habe vor 10 Jahren ein Grundstück in Bremerhaven von meiner Tante geerbt. Das Grundstück ist Dauergrünland und verpachtet. Durch die Wiese verläuft ein Graben, in den ein Baugebiet das Oberflächenwasser einspeist. Das Baugebiet wird immer größer und der Graben führt daher immer mehr Wasser. Ist die Stadt für den Graben zuständig? Wer muss die Böschung pflegen? Ich hatte der Stadt den Teil des Grundstücks, über das der Graben verläuft, zum Kauf angeboten. Diese hat abgelehnt und nimmt sich keiner Pflege des Gewässers an. Wie kann ich weiter vorgehen?
Antwort: Grundsätzlich ist der Eigentümer eines oberirdischen Gewässers auch für die Unterhaltung und Pflege zuständig. Dazu zählt neben der Erhaltung des Gewässerbetts auch die Pflege des Ufers. Dies gilt ungeachtet der Frage, woher das Wasser kommt, das in dem Gewässer fließt. Da die Stadt das Gewässergrundstück nicht kaufen will, können Sie sich von der Unterhaltung befreien lassen. Wenden Sie sich dazu an die Wasserbehörde. Diese kann die Unterhaltungslast auf Dritte übertragen. Dort können Sie auch nachfragen, auf welcher Grundlage die Stadt das Wasser aus dem Baugebiet in den Graben leiten lässt.
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Frage: Ich habe vor 10 Jahren ein Grundstück in Bremerhaven von meiner Tante geerbt. Das Grundstück ist Dauergrünland und verpachtet. Durch die Wiese verläuft ein Graben, in den ein Baugebiet das Oberflächenwasser einspeist. Das Baugebiet wird immer größer und der Graben führt daher immer mehr Wasser. Ist die Stadt für den Graben zuständig? Wer muss die Böschung pflegen? Ich hatte der Stadt den Teil des Grundstücks, über das der Graben verläuft, zum Kauf angeboten. Diese hat abgelehnt und nimmt sich keiner Pflege des Gewässers an. Wie kann ich weiter vorgehen?
Antwort: Grundsätzlich ist der Eigentümer eines oberirdischen Gewässers auch für die Unterhaltung und Pflege zuständig. Dazu zählt neben der Erhaltung des Gewässerbetts auch die Pflege des Ufers. Dies gilt ungeachtet der Frage, woher das Wasser kommt, das in dem Gewässer fließt. Da die Stadt das Gewässergrundstück nicht kaufen will, können Sie sich von der Unterhaltung befreien lassen. Wenden Sie sich dazu an die Wasserbehörde. Diese kann die Unterhaltungslast auf Dritte übertragen. Dort können Sie auch nachfragen, auf welcher Grundlage die Stadt das Wasser aus dem Baugebiet in den Graben leiten lässt.