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topplus Neubaugebiet

Leserfrage: Möglichkeiten, ein angrenzendes Baugebiet zu verhindern?

Plant Ihre Gemeinde in der Nähe Ihres Betriebes ein Baugebiet, müssen sie aktiv werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: In unmittelbarer Nähe zu meinem Hof will unsere Gemeinde ein Neubaugebiet erweitern. Ich befürchte, dass ich dann keinen Stall mehr bauen könnte. Was kann ich tun, um das Baugebiet zu verhindern?

Antwort: Geben Sie bei der Aufstellung des Bebauungsplans eine eigene Stellungnahme ab und zwar spätestens im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese folgt nach der sogenannten Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange. Die Entwürfe der Bauleitpläne legt die Gemeinde mit der Begründung und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen etwa einen Monat für die Öffentlichkeit aus. In diesem Zeitraum haben Sie auch Zeit, Stellung zu nehmen.

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Weisen Sie in der Stellungnahme auf Ihre Betroffenheit, die drohenden Auswirkungen auf Ihren bestehenden Betrieb und dessen Entwicklungsmöglichkeiten durch die Bauleitplanung hin. Sie können zusätzlich auch Ihre Landwirtschaftskammer ansprechen, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben.

Beachten Sie aber Folgendes: Die Gemeinde gewichtet zukünftige Möglichkeiten der betrieblichen Entwicklung weniger stark als bestehende genehmigte Nutzungen. Das heißt, hätten Sie bereits einen Bauantrag für einen Stall gestellt, würde dies stärker gewichtet.

Tipp: Weisen Sie so früh wie möglich auf Ihre Position hin –am besten schon vor einer Öffentlichkeitsbeteiligung im direkten Gespräch gegenüber der Gemeinde und der Verwaltung.

RA Jens Fickendey-Engels, Kanzlei Lauprecht, Kiel

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