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topplus Osterfeuer 2020

Leserfrage: Privates Osterfeuer zu Coronazeiten am Hof erlaubt?

Aufgrund der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Dazu zählen auch Osterfeuer. Darf ich als Landwirt mein privates Osterfeuer trotzdem ohne Gäste anzünden?

Lesezeit: 3 Minuten

Frage: Auch die traditionellen Osterfeuer müssen aufgrund des Coronavirus und der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ausfallen. Gilt das auch für private Feuer am Hof oder auf dem Feld?

Antwort: Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltungen sind in diesem Jahr wegen der Coronavirus-Pandemie ohne Ausnahme untersagt. Das Feuer am Osterwochenende alleine (oder zu zweit) abzubrennen stellt kein Brauchtum dar, sei aber eine "unzulässige Abfallbeseitigung" und damit auch verboten.

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Die vorhandenen Regelungen können von Bundesland zu Bundesland und gar von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es bedarf damit in jedem Fall einer Einzelfallprüfung. Wenden Sie sich dazu an Ihre Gemeindeverwaltung. Das Osterfeuer nachzuholen ist aufgrund der dann schon weit fortgeschrittenen Natur und der Schäden für Flora und Fauna keine Alternative. Einige Gemeinden erlauben dennoch, die Osterfeuer (mit Anmeldung) vor oder kurz nach dem Osterwochenende anzuzünden. Ein Verstoß gegen die entsprechenden Regelungen sind als Ordnungswidrigkeit einzuordnen, gegen welche die zuständigen Behörden oder die Polizei vorgehen können.

Material nach Möglichkeit häckseln

Es wird angeregt, das Material nach Möglichkeit zu häckseln und als Häckselgut stofflich zu verwerten. Sollte keine Möglichkeit bestehen, den Grün- und Strauchschnitt vom Osterfeuer zu häckseln oder anderweitig stofflich zu verwerten, ist es in einigen Städten und Gemeinden möglich, auf Antrag für das Verbrennen des aufgeschichteten Materials in den Wintermonaten vom ersten Oktober bis zum 15. März eine Ausnahmegenehmigung zu stellen.

Wärme-/Gemütlichkeitsfeuer in der Regel erlaubt

Umweltrechtlich sind jedoch sogenannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer (z.B. Feuerschalen) auf Privatgrundstücken unproblematisch und bedürfen keiner Genehmigung. Aber auch hier sind die aktuellen Kontaktbeschränkungen zu beachten. Feuerschalen und -körbe dürfen jedoch nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung verwendet werden, die Verbrennung von Pflanzenabfällen, Bauch-/Strauchschnitt ist ausgeschlossen. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden. Verwendet werden können naturbelassenes stückiges Holz oder -presslinge.

Niedersachsen: Feuer dürfen nach Coronakrise abgebrannt werden

Auch in Niedersachsen dürfen dieses Jahr keine Osterfeuer stattfinden. Das gab das niedersächsische Umweltministerium bekannt. Trotzdem soll der Brauch auch in diesem Jahr nicht vollständig ausfallen. Umweltminister Olaf Lies stellte in Aussicht, dass die Feuer nach der Coronakrise abgebrannt werden könnten, wenn die aktuellen Einschränkungen nicht mehr bestünden. Einen dementsprechenden Erlass haben das Umweltministerium und das Gesundheitsministerium am ersten April an die Landkreise und Städte verschickt. Lies betonte, dass dies eine einmalige Sache sei.

Anlieferungen weiterer Brennmaterialien an schon bestehende Osterfeuerplätze sind ab sofort nur noch an einem von der Gemeinde festgelegte Termin für das Abbrennen des Feuers erlaubt. Pro Gemeinde ist ein neuer Termin sowie ein Ausweichtermin für das Brauchtumsfeuer mit den Ordnungsbehörden abzustimmen.

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