Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Steuerrecht

Leserfrage: Wie ein neues Stalldach steuerlich absetzen?

Ein Leser bekommt auf seinem Stallgebäude ein neues Dach. Was muss bei einer derartigen Sanierung steuerlich beachtet werden?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Wir bekommen auf unser Stallgebäude ein neues Dach für 60.000 €. Durch die hohen Ausgaben fahren wir in diesem Jahr einen negativen Gewinn ein. Wie sollten wir diese Sanierung daher steuerlich behandeln, um möglichst viel Geld zu sparen? Müssen wir die Sanierung als Reparatur sofort absetzen oder können wir das Dach normal abschreiben?

Antwort: Sie müssen die Dachsanierung sofort absetzen. Das neue Dach gilt als Auf­wendung für die laufende und vor­beugende Instandhaltung. Das ist eine sofortabzugsfähige Betriebsausgabe. Typische Beispiele für Erhaltungs­aufwendungen an einem Gebäude sind:

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Austausch von Heizungsanlagen,
  • Austausch von Fenstern und Türen,
  • Neueindeckung des Daches.

Von den Erhaltungsaufwendungen abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungskosten. Diese schrei­ben Sie über die Nutzungsdauer ab. Sie gelten, wenn Sie einen Vermögens­gegenstand herstellen, erweitern oder über den ursprünglichen Zustand hinaus verbessern. Fragen Sie sich hierfür:

  • Erschaffe ich etwas Neues, vorher nicht Vorhandenes?
  • Habe ich das Gebäude vor weni­ger als drei Jahren erworben?
  • Entstehen über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserungen?
  • Erhöhen die Änderungen den Gebrauchswert des Gebäudes?

Da Sie in diesem Jahr voraussicht­lich negative Einkünfte einfahren, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Ausgaben in das vorherige oder das nachfolgende Jahr zu schieben als sogenannter Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag.

StB Stefan Heins, wetreu, Kie

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.