Frage: Nachdem wir die Milchviehhaltung aufgegeben haben, steht unsere 200 m² große Scheune mit angrenzendem Hof leer. Unser Hof liegt im Ort und ist als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Autobastler und einige Wohnwagenbesitzer hätten Interesse, die Scheune zu nutzen. Auch eine Nutzung als Wohngebäude wäre denkbar. Was müssen wir beachten?
Antwort: Normalerweise befindet sich eine Hofstelle mit Tierhaltung nicht in einem Mischgebiet, sondern im Außenbereich oder in einem Dorfgebiet. Da der Hof nach Ihren Angaben jetzt schon als Mischgebiet ausgewiesen ist, ist der Hof augenscheinlich schon länger aus der Bewirtschaftung oder ging mit der Ausweisung als Mischgebiet einher. Für eine Nutzung als Gewerbe ist dies von Vorteil, da dies in einem Mischgebiet eher realisierbar ist. Hier sind die Formulierungen der Nutzung in dem Bebauungsplan entscheidend. Die Nutzungsänderung der Scheune ist in jedem Falle genehmigungspflichtig. Bezüglich der Umsatzsteuer sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, da hier die Vielfalt der steuerlichen Ausgangslage nicht entsprechend beurteilt werden kann.