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Coronavirus

Leserfrage: Wie leite ich meinen Betrieb, wenn ich am Coronavirus erkranke?

In Deutschland breitet sich das Coronavirus immer weiter aus. Was passiert, wenn ich als Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebes an dem Virus erkranke?

Lesezeit: 3 Minuten

Frage: In Deutschland breitet sich das Coronavirus immer weiter aus. Was passiert, wenn ich als Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebes an dem Virus erkranke?

Antwort: Das Coronavirus hat eine Inkubationszeit von bis zu zwei Wochen und eine Krankheitsdauer von bis zu drei Wochen. Diagnostiziert ein Arzt die Infektion bei Ihnen, muss er Ihre Erkrankung dem örtlichen Gesundheitsamt melden.

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Das Amt ordnet Ihnen und Personen, mit denen Sie in engem Kontakt stehen, eine zweiwöchige häusliche Quarantäne an. Das Gesundheitsamt beobachtet Ihre Kontaktpersonen ebenfalls 14 Tage und hält täglichen Kontakt zu diesen. Sie müssen dokumentieren, ob sie Symptome haben und mit welchen Personen sie in Kontakt stehen.

Bei einem seltenen schwerwiegenden Verlauf der Krankheit schickt das Gesundheitsamt Sie ins Krankenhaus. Dort werden Sie von Ihren Angehörigen isoliert. Wer unter Quarantäne steht, muss andere Personen auf den Quarantänestatus deutlich hinweisen. Andernfalls kann er sich strafbar machen wegen Körperverletzung durch Virenübertragung.

Kontakt mit anderen Personen

Bei leichtem Verlauf dürfen Sie nur stark eingeschränkten Kontakt zu anderen Menschen wie beispielsweise dem Tierarzt haben. Diese sollten den unmittelbaren Kontakt zu Ihnen und Ihren Kontaktpersonen meiden. Halten Sie einen Abstand von zwei Metern im Freien zu anderen Personen ein. Das Haus sollten Besucher nicht betreten. Denken Sie auch daran, dass jemand Sie versorgen muss, was die Wege außerhalb des Hauses betrifft, wie z.B. Einkaufen.

Bei Arbeiten mit anderen Menschen, z. B. beim Tiere­verladen, sollten Sie als Erkrankter nicht ­dabei sein, um Ihren Viehhändler bzw. deren Mitarbeiter nicht anzustecken. Um jemand anderem Ihre Aufgaben zu übertragen, reicht das Ausstellen einer Vollmacht aus. Überprüfen Sie auch Ihre aktuellen Notfallpläne. Nicht nur Familienangehörige in Ihrem unmittelbaren Umfeld sollten mögliche Ansprechpartner bei Ihrem Ausfall sein. Denn sind Sie erkrankt, stehen Ihre Angehörigen bei unmittelbarem Kontakt zu Ihnen auch unter häuslicher Quarantäne. Gerade für Tierhalter, die die tägliche Versorgung ihrer Tiere gewährleisten müssen, ist ein vollständiger Notfallplan aktuell sehr wichtig. Hier finden Sie die Notfallpläne für Rinderhalter und Schweinehalter. Bei Gesellschaften mit mehreren Geschäftsführern stehen die Vertretungsregeln meist in der Gesellschaftssatzung.

Das gilt für Milchabholung

Sollte der Betriegbsleiter unter Quarantäne stehen, ist die Milchabholung grundsätzlich gewährleistet. Sind Sie betroffen, sollten Sie folgende Regeln beachten:

  • Kontaktsperre zum Fahrer des Milchsammelwagens
  • Vor der Milchabholung Desinfektion der Kontaktstellen in der Milchkammer, insbesondere Türklinken, Griffe usw.
  • Nehmen Sie Kontakt zur Molkerei auf

WLV bietet Hilfe an

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) bietet seinen Mitgliedern im Falle einer Quarantäne Hilfe an:

  • Kontaktaufnahme zum Kreisverband
  • Information von Personen/Unternehmen, die den Betrieb regelmäßig aufsuchen (Molkerei, Schlachthof, Genossenschaft, etc.)
  • Absprache mit dem Gesundheitamt über die genauen Modalitäten, z.B.
      Versorgung der TiereErledigung der anstehenden FeldarbeitenUmgang mit MitarbeiternUmgang mit Verkehr auf dem Betrieb ((Molkerei, Schlachthof, Genossenschaft, etc.)
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