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Mehr Schwerpunktkontrollen in Niedersachsens Schlachthöfen

Nach Aufdeckung von Misständen an niedersächsischen Schlachthöfen hat sich nun erstmals die Ad-hoc-Arbeitsgruppe getroffen, um über Tierschutzverbesserungen zu diskutieren. Ziel ist es, für die auf Bundesebene fehlenden verbindlichen Vorgaben eigene Regeln zu finden.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Bekanntwerden von Tierschutzverstößen in niedersächsischen Schlachthöfen im Oktober und November vergangenen Jahres hatte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast Maßnahmen zur besseren Überwachung und Einhaltung des Tierschutzes angekündigt.

Wie das Ministerium mitteilte, traf sich nun letzte Woche erstmals die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, um die Wirksamkeit des bisherigen Systems aus Eigenkontrollen der Unternehmen und den amtlichen Überprüfungsmaßnahmen zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

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Nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden seit Anfang November 2018 in Niedersachsen 17 Schlachtbetriebe einer unangekündigten Schwerpunktkontrolle unterzogen. Dabei wurden in zwei Fällen auch gravierende, zulassungsrelevante Mängel bei der Betäubung festgestellt, die sofort abgestellt wurden. Zudem fanden verpflichtende Schulungen und Besprechungen für amtliche Veterinäre sowie für nebenberuflich praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt.

Im nächsten Schritt soll es nun darum gehen, wie die unangekündigten Kontrollen des LAVES zusammen mit den für die Routineüberprüfungen zuständigen kommunalen Veterinärämtern so effizient wie möglich umgesetzt werden können. „Wir brauchen einen Neustart in unseren Schlachthöfen - das haben die jüngsten Vorfälle gezeigt“, betonte Otte-Kinast. Die Hauptverantwortung liege bei den Schlachtbetrieben, von denen noch stärkere Anstrengungen erwartet würden, um ein Höchstmaß an Tierschutz zu gewährleisten.

„Außerordentlich wichtig ist aber auch, dass die laufenden amtlichen Kontrollen durch die Kommunen bei der Anlieferung, dem Zutrieb, der Betäubung und der Schlachtung langfristig verstärkt werden“, betonte die Ministerin. Einen wichtigen Baustein bildeten dabei die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen mit dem LAVES als Zulassungsbehörde.

Fehlende Vorgaben auf Bundesebene ausgleichen

Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, der neben Vertretern des Ministeriums und des LAVES auch Experten des Land- und Kreistages sowie von kommunalen Veterinärämtern angehören, will bei den nächsten Treffen konkrete Detailvorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen aller tierschutzrelevanter Bereiche entwickeln, die dann landesweit umgesetzt werden sollen. Diese könnten dann auch als Blaupause für noch fehlende verbindliche Vorgaben auf Bundesebene dienen.

Für die angestrebten intensiveren Kontrollen werden laut Ministerium auch mehr qualifiziertes Personal sowie Finanzmittel benötigt. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter der beteiligten Behörden in den Bereichen Fleischhygiene und Tierschutz soll deshalb verbessert werden. Zudem sollen in Kürze Gespräche über eine bessere Finanzausstattung der kommunalen Veterinärbehörden aufgenommen werden.

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