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Klöckner

Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren

Weltweit gibt es erst 15 gemeldete Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren. Sollte so ein Fall auch in Deutschland auftreten, wird er meldepflichtig.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesagrarministerin Julia Klöckner hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren meldepflichtig werden sollen. In verschiedenen Ländern waren jeweils Einzelfälle von Hauskatzen aus Corona betroffenen Haushalten bekannt geworden, die positiv getestet wurden. Weltweit gibt es bislang 15 gemeldete Infektionen bei gehaltenen Tieren.

Dass die Anfälligkeit verschiedener Tierarten dabei sehr unterschiedlich ist, zeigen Infektionsversuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger, informiert das Agrarministerium. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, würden aber keine Hinweise darauf liefern, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.

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„Bei der Bekämpfung von Corona können wir nicht auf Erfahrungen und Expertenwissen zurückgreifen – den Umgang damit lernen wir in Echtzeit“, sagte Klöckner. „Mehr Wissen schützt uns.“ Die Ministerin betont aber, dass für Haustierhalter keine Pflicht besteht, die Tiere testen zu lassen. Das sei nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt.

„SARS -CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Hierzu hilft die Meldepflicht“, ergänzte Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des FLI.

Meldung und Meldeweg

Die Maßnahmen bei einem positiven Untersuchungsergebnis sollten mit dem behandelnden Tierarzt und der Veterinärbehörde bzw. dem Gesundheitsamt vor Ort abgestimmt werden.

Eine Meldung umfasst:

  • Das Datum der Feststellung,
  • die betroffene Tierart,
  • den betroffenen Bestand,
  • den betroffenen Kreis oder die kreisfreie Stadt

Der Tierarzt oder das Labor melden an die zuständige Behörde.

Diese melden wöchentlich an das Bundeslandwirtschaftsministerium – unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten-System".

Das „TierSeuchenNachrichten-System“ wurde am Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Instituts entwickelt und wird dort betrieben.

Sie wird auch bei der Seuchenbekämpfung und zur wissenschaftlichen Datenauswertung genutzt.

Nutzer sind die Veterinärbehörden auf allen Ebenen einschließlich des FLI und unseres Ministeriums.

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