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Regierungsentwurf

Mindestausbildungsvergütung hat kaum Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Pläne der Bundesregierung für eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung werden in der Agrarbranche gelassen gesehen. Der Gesetzentwurf sieht eine Mindestvergütung von monatlich 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) kritisiert zwar einen neuerlichen Eingriff in die Tarifautonomie, erwartet aber keine Auswirkungen auf die überwiegende Zahl seiner Betriebe, erklärte GLFA-Geschäftsführer Burkhard Möller gegenüber AGRA-EUROPE. Nach dem Regierungsentwurf für eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes, der am vergangenen Mittwoch (15.5.) vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen Auszubildende, deren Ausbildung im Jahr 2020 beginnt, im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung in Höhe von 515 Euro erhalten. Für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2021 soll dieser Betrag auf 550 Euro, ein Jahr später auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro steigen. Ab 2024 soll die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst werden. Tarifverträge sollen allerdings Vorrang vor der Mindestvergütung bekommen.

Ausbildungsvergütungen nach Tarif über 515 Euro

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Trotz dieses Zugeständnisses übt GLFA-Geschäftsführer Möller grundsätzliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Wie bereits bei dem im Jahr 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohn greife der Gesetzgeber erneut in die Tarifautonomie ein. Dies lehne man ab. Möller betonte zugleich, dass die voraussichtliche Höhe der Mindestausbildungsvergütung für die überwiegende Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe keine Auswirkungen haben werde, da die Ausbildungsvergütungen in den derzeit geltenden Tarifverträgen über diesen Werten lägen.

Mindestens 566 Euro im ersten Lehrjahr

Der Geschäftsführer verwies auf überproportionale Erhöhungen, auf die man sich in den Tarifverträgen der letzten Jahre bei den Lohnzahlungen für Auszubildende verständigt habe, um konkurrenzfähig zu anderen Branchen zu bleiben. Auch die Regelung, dass nicht tarifgebundene Betriebe nach aktueller Rechtsprechung 20 % unter dem vereinbarten Ausbildungstarif bleiben könnten, werde nur wenige Betriebe betreffen. Nach einer Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) lag die durchschnittliche Vergütung für Landwirte im ersten Lehrjahr 2018 in den alten Ländern nach Tarif bei durchschnittlich 655 Euro im Monat und in den neuen Ländern bei 566 Euro. Gärtner bekamen im Schnitt im Westen im ersten Lehrjahr 745 Euro und im Osten 627 Euro. Forstwirte verdienten im ersten Ausbildungsjahr im Schnitt 880 Euro im Westen und 619 Euro im Osten.

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