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Brandenburg

Mindestlohn: Ermittlungen auf Spargelhof wegen "Praktikantentrick"

Das Arbeitsministerium Brandenburg hat ein Verfahren gegen einen Spargelhof eingeleitet. Studenten sollen 60 Stunden als Praktikanten gearbeitet haben

Lesezeit: 2 Minuten

Das Arbeitsministerium Brandenburg hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Spargelproduzenten Domstiftsgut Mötzow eingeleitet. Nach Informationen von rbb24 besteht der Verdacht, dass beim Einsatz von Saisonkräften bei der Spargelernte gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wurde.

Das Landesamt für Arbeitsschutz hatte bei einer Kontrolle Unregelmäßigkeiten festgestellt. So sollen Studenten während ihres Einsatzes ihre täglichen Arbeitszeiten dokumentiert haben und so auf Arbeitszeiten von 50 bis 60 Stunden an bis zu sechs Tagen gekommen sein. Das Domstiftsgut Mötzow hatte eine Genehmigung zur Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit für Saison- und Kampagnenbetriebe erhalten. Bei Überschreitung der maximalen Arbeitszeiten muss dies jedoch durch Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, erklärt der rbb.

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Mehrere Studenten hatten gegenüber dem Sender erklärt, sie hätten bis zu elf Stunden täglich auf den Feldern gearbeitet und weniger als sechs Euro Stundenlohn erhalten. Ein wirkliches Praktikum, verbunden mit der Vermittlung agrarischen Fachwissens, habe nicht stattgefunden. Die Vermittlung von studienfachbezogenen Kenntnissen ist jedoch Voraussetzung eines Praktikums und der Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Behörden vermuten deshalb, dass das Praktikum nur vorgeschoben war, um billige Arbeitskräfte zu bekommen.

Mitinhaber des Domstiftsguts Mötzow ist Heinrich Thiermann. Die Thiermann-Gruppe gilt als einer der größten Spargelproduzenten Deutschlands.

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