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Telefónica/Telekom/Vodafone

Mobilfunkbetreiber bleiben hinter Versorgungsauflagen zurück

Die Telefonanbieter haben ihr Mobilfunknetz nicht so ausgebaut, wie es ihr Auftrag war. Die Bundesnetzagentur droht nun mit Strafen, wenn das nicht nachgeholt wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mobilfunkbetreiber Telefónica, Telekom und Vodafone haben die Versorgungsauflagen, die sie bei der Frequenzversteigerung 2015 eingegangen waren, nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt. Das hat die Bundesnetzagentur (BNA) mitgeteilt.

Ihren Angaben zufolge erhalten alle drei Mobilfunknetzbetreiber nun eine Frist zur Nachbesserung. Wird diese nicht eingehalten, drohen ihnen empfindliche Sanktionen. „Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt“, sagte BNA-Präsident Jochen Homann. Sein Haus wolle in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Gegebenenfalls werde man Zwangs- und Bußgelder verhängen.

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Laut Bundesnetzagentur ist Telefónica den Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege nur zu rund 80 % nachgekommen. Die Telekom habe die Auflagen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97 % für die Autobahnen und 96 % für die Schienenwege nicht erfüllt. Von Vodafone seien die Auflagen in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erledigt worden.

Eigenen Angaben zufolge hat die Bundesetzagentur die Unternehmen aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September gesetzt, um weiteren Verzögerungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können.

Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten. Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 % der Haushalte und je Bundesland 97 % der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege - Bundesautobahn und Schiene - vollständig zu versorgen.

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