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Naturschutz contra Weidehaltung

Möglicher Problemwolf in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein hat ein Wolf wiederholt Schutzzäune übersprungen und Schafe gerissen. Das Agrarministerium spricht nun von einem Problemwolf.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei insgesamt drei Rissvorfällen hinter wolfssicheren Zäunen sind zwischen dem 28. Dezember 2018 und dem 2.1.2019 in Hemdingen und Bilsen im Kreis Pinneberg Schafe zu Schaden gekommen. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag mitteilte, wird jetzt überprüft, ob es sich bei dem Verursacher um einen Wolf handelt.

„Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst. Die drei Zäune waren vorbildlich und wolfssicher aufgebaut, so dass von Seiten der Halterinnen und Halter alles im Sinne der Wolfsprävention geleistet wurde“, betonte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.

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Es deute vieles darauf hin, dass es sich hier um Wolfsrisse handele. Damit würde auf Grund der mehrfachen Überwindung wolfssicherer Zäune die Ausnahmeregelung im Naturschutzgesetz greifen, nach der ein Antrag auf Abschuss des Wolfs gestellt werden könne. Da dieses Tier eine streng geschützte Art sei, werde dafür ein sicherer Nachweis benötigt. Dem Minister zufolge werden die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse in zwei bis drei Wochen erwartet.

Hintergrund

Wölfe, die lernen sichere Zäune zu überwinden, gelten als sogenannte Problemwölfe, bei denen trotz Artenschutz ein Antrag auf Abschuss gestellt werden kann. „Bei dem vorliegenden Verdacht ist die vorgefundene Sachlage ziemlich klar und wir stellen uns im Falle eines Wolfsnachweises auf einen solchen Antrag ein“, erklärte Albrecht. Problemwölfe, die sich auf Nutztiere spezialisieren, sind aus Sicht des Ministeriums nicht nur für die Halter ein Problem, sondern gefährden auch das Ziel des Artenschutzes, dass durch die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft erreicht werden soll.

„Wolfssichere Zäune werden in aller Regel nicht überwunden und sind daher auch weiterhin die beste Präventionsmaßnahme gegen Wolfsrisse“, stellte Albrecht klar. Sie böten jedoch keinen 100-prozentigen Schutz, weshalb es die Ausnahmeregelung für den Abschuss von Problemwölfen gebe. Dafür seien allerdings klare Kriterien und Verfahren festgelegt worden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werde gehandelt und ein entsprechendes Verfahren gemeinsam mit allen Beteiligten zügig und rechtssicher durchgeführt. Bei den Rissen wurden laut Ministerium drei Mal 108 cm hohe Fexinetz-Zäune mit 8 500 Volt überwunden und insgesamt fünf Schafe verletzt, von denen vier euthanasiert werden mussten.

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