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Moskau federt hohe Rinderfutterkosten finanziell ab

Mit einem millionenschweren Förderprogramm will Russland die gestiegenen Kosten für Rinderfutter ausgleichen. Außerdem gibt es jetzt eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Milchprodukte.

Lesezeit: 2 Minuten

Russland hat sein Förderprogramm für ländliche Gebiete und für die Unterstützung von Landwirten mit zusätzlich umgerechnet 203 Mio. € ausgestattet und setzt seine Anstrengungen zur Verbesserung der Transparenz in der Milchvermarktungskette fort.

Nach Regierungsangaben sollen von dem zusätzlichen Förderbetrag 126 Mio. € verwendet werden, um die deutlich gestiegenen Kosten für Rinderfutter teilweise zu kompensieren. Ziel sei es, den betreffenden Viehbestand und das Produktionsniveau von Milch zu stabilisieren. Außerdem seien 67,2 Mio. € dafür vorgesehen, den Ackerbauern und Tierhaltern einen Teil ihrer Investitionskosten für den Bau neuer und in die Modernisierung bestehender Gebäude und Anlagen zu erstatten.

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Neu: Digitale Pflichtkennzeichnung von Milchprodukten

Unterdessen kam Moskau mit der digitalen Pflichtkennzeichnung von Milchprodukten mit QR-Codes auf den Verpackungen für mehr Transparenz in der Vermarktungskette weiter voran. Dieses neue System namens „Chestny ZNAK“ soll die Rückverfolgbarkeit in der gesamten Wertschöpfungskette ermöglichen und den Verkauf gefälschter Produkte an die Verbraucher ausschließen.

Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und die Gastronomie müssen in dem System registriert sein. Ab sofort werden auch Milchprodukte mit einer Haltbarkeit von mehr als 40 Tagen einbezogen. Das Vorhaben soll bis 2023 abgeschlossen sein.

Laut dem Föderalen Aufsichtsdienst für die Tier- und Pflanzengesundheit in Russland (Rosselkhoznadzor) entsprachen 2020 mehr als 16 % der untersuchten Proben von Milchprodukten nicht der vom Hersteller deklarierten Qualität und verstießen gegen die lebensmitteltechnischen Anforderungen. Die Fälschung von Produktkennzeichnungen - auch in anderen Branchen - wird in Russland seit Dezember 2021 mit Geldstrafen von bis zu 4.800 € und mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft.

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