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Bauanreize in der Fläche

NABU: Paragraf 13b Baugesetzbuch heizt Flächenfraß an

Der Paragraf 13b des Baugesetzbuchs beschleunigt laut NABU die Ausweisung von Neubaugebieten, dabei sollte er doch eigentlich Ende 2019 auslaufen.

Lesezeit: 3 Minuten

Täglich werden in Deutschland mehr als 60 ha für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht. In Summe entspricht das jährlich einer Fläche so groß wie Frankfurt am Main. Das Ziel der Bundesregierung, den täglichen Flächenverbrauch bis 2020 auf maximal 30 ha zu begrenzen, wurde bis 2030 geschoben, kritisiert der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Mitverantwortlich für das Scheitern der Flächensparziele sei der Paragraf 13b des Baugesetzbuches.

Die Naturschützer sprechen von einem „Turbo-, Zersiedlungs- oder Betonparagraf“, der den Flächenverbrauch nicht berücksichtige. In der Realität sei der Paragraf 13b des Baugesetzbuches in mehr als acht von zehn Fällen dafür genutzt worden, Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum zu bauen. Viele normale Bebauungsplanverfahren, die ohnehin gekommen wären, seien kurzerhand auf das beschleunigte Verfahren umgestellt worden, weil es unkomplizierter war, so der NABU weiter. Der besondere Schutz des unbebauten Außenbereiches werde ausgehebelt und so der „Flächenfraß“ in Deutschland weiter vorangetrieben.

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Ein fatales Zeichen für den Flächenschutz

Nun will das Innenministerium in der anstehenden Überarbeitung des Baugesetzbuches dauerhaft den Schutz des Außenbereichs aufweichen, indem der Paragraf verlängert werden soll. Und das obwohl Mitte 2019 elf von 16 Landesumweltminister per Protokollerklärung forderten, den Paragrafen ersatzlos zu streichen. „Ein fatales Zeichen“, meinen die Naturschützer. Sie halten die Vereinbarkeit mit EU-Recht für fraglich.



In einer Pressemitteilung schreibt der Verein: „Die geplante Gesetzesänderung konterkariert alle Anstrengungen des Flächensparens, denen sich die Bundesregierung verschrieben hat. Unsere Bevölkerung schrumpft und altert, doch die Siedlungs- und Verkehrsflächen wachsen weiter. Für die Gemeinden entsteht durch §13b ein Fehlanreiz, der eine geordnete Siedlungsentwicklung unmöglich macht und am Bedarf vorbeiführt. Denn die beschleunigten Baugenehmigungen werden oftmals in schrumpfenden Gemeinden angewendet.“

Das geplante Gesetz schwächt nach Ansicht des NABU außerdem die Instrumente der weitaus effizienteren und flächensparenden Innenentwicklung, die Flächen im Siedlungskern nutzt. Für die Innenentwicklung könnten beispielsweise Brachflächen genutzt, Hinterhöfe bebaut, Gebäude aufgestockt und Bürogebäude sowie Altgewerbe umgenutzt werden.



„Die Zeit läuft uns davon. Wir können nicht weiter machen wie bisher. Deshalb fordert der NABU, bis zum Jahr 2030 zu einem Netto-Null-Flächenverbrauch zu kommen. Das bedeutet, dass neue Flächen nur verbraucht werden dürfen, wenn gleichzeitig anderenorts genau so viel Fläche entsiegelt wird. Nur so lassen sich die negativen Folgen auf Mensch und Natur abmildern“, heißt es.

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