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Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Nach Prüfung: Klöckner-Video ist keine Schleichwerbung

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg bestätigt nach Prüfung, dass das von Julia Klöckner gepostete Video mit dem Nestle-Chef keine Schleichwerbung ist und in Ordnung geht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das gemeinsame Video von Bundesagrarministerin Julia Klöckner und dem Lebensmittelkonzern Nestlé ist keine Schleichwerbung. Zu diesem Ergebnis kommt die durch Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nach einem Aufsichtsgespräch mit Vertretern des Ministeriums.

Das Video wurde am 3. Juni 2019 auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Die mabb erhielt anschließend rund 20 Beschwerden wegen des Verdachts der Schleichwerbung.

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Laut Einschätzung der mabb handelt es sich nicht um Wirtschaftswerbung, da die Äußerungen der Bundesministerin nicht – wie vom Rundfunkstaatsvertrag vorausgesetzt – bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs erfolgen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Werbeabsicht. Das Ministerium hat versichert, kein Entgelt oder ähnliche Gegenleistung von Nestlé erhalten zu haben.

Auch die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dürften eingehalten worden sein. Die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit sind nur dann überschritten, wenn der informative Gehalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt. Dies ist nach Auffassung der mabb nicht der Fall.

Um ähnlich gelagerte Fälle nach gleichen Maßstäben beurteilen zu können, werden die Landesmedienanstalten für die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit des Staates Leitlinien entwickeln.

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