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Wolf

Nds.: Förderanträge zum Herdenschutz ab jetzt an die Kammer

Weidetierhalter müssen ihren Herdenschutz neuerdings bei der Landwirstchaftskammer beantragen.

Lesezeit: 1 Minuten

Niedersachsens Weidetierhalter haben bei der Beantragung von Ausgleichszahlungen bei Wolfsrissen und von Fördergeldern für den Herdenschutz jetzt eine andere Anlaufstelle: Seit dem 1. Januar sind entsprechende Anträge an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten und nicht mehr an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserschutz, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Darauf hat die Kammer zu Jahresbeginn hingewiesen.

Formulare zur Beantragung von Billigkeitsleistungen würden nach amtlicher Feststellung des Wolfes als Verursacher des betreffenden Nutztierrisses weiterhin direkt dem jeweiligen Nutztierhalter zugesandt.

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