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Brüssel

Neuartige Lebensmittel: Hausgrille erhält EU-Zulassung

Als ganzes Tier gefroren oder getrocknet und als Pulver darf das Heimchen nun in der EU als Proteinquelle und Futter gehandelt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem gelben Mehlwurm und der Wanderheuschrecke darf künftig auch die Hausgrille als Nahrungsmittel in der Europäischen Union vermarktet werden. Die EU-Kommission hat das Insekt mit dem lateinischen Namen Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Wie die Brüsseler Behörde erläutert, darf die auch als Heimchen bezeichnete Grillenart als Ganzes - entweder gefroren oder getrocknet - und als Pulver veräußert werden.

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Die Mitgliedstaaten hatten ihre Zustimmung zur Zulassung der Hausgrille bereits Ende vorigen Jahres erteilt, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss gekommen war, dass der Verzehr dieses Insekts für die vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecke unbedenklich sei.

Der Kommission zufolge müssen Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, in geeigneter Weise gekennzeichnet werden. Dies betrifft insbesondere den Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen.

Die EU-Behörde verwies mit Blick auf die Zulassung auch auf Stellungsnahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Diese habe wiederholt festgestellt, dass Insekten eine „nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Ballaststoff- und Mineralstoffgehalt“ seien.

Insekten seien ein wesentlicher Teil der Ernährung von Hunderten Millionen Menschen auf der ganzen Welt. Zudem erinnerte die EU-Kommission daran, dass Insekten auch im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie als alternative Proteinquelle genannt würden. Ihre Verwendung solle den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der Europäischen Union erleichtern.

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