Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Neue Baugesetze​

Wieder neue Regeln in Niedersachsen: Haben Scheunenpartys eine Zukunft?​

Niedersachsen will die Planung von Scheunenfesten wieder erleichtern. Wir haben in der top agrar-Community gefragt, ob die Scheunenpartys durch strenge Baugesetze gefährdet sind.​

Lesezeit: 4 Minuten

Im vergangenen Sommer veränderte das niedersächsische Bauministerium die gesetzlichen Vorgaben für Scheunenpartys. Daraus ging hervor, dass Veranstalter für ihre Party-Locations ab sofort Bauanträge stellen und diese vom Landkreis genehmigen lassen müssten. Vor allem traditionsreiche Landjugendpartys würde es in diesem Fall kaum noch geben, da ein solcher Aufwand für die ehrenamtlichen Landjugendlichen kaum mehr zu tragen wäre (top agrar berichtete).

Bereits im Sommer, kurz nach bekannt werden der Pläne, besuchte der NDR Landjugendliche aus Wietmarschen im südlichen Niedersachsen. Sie mussten ihre jährliche Reithallenparty aufgrund der neuen Antragspflichten für Statik und Brandschutz absagen. Alternativ hätten sie auf ein Zeltfest ausweichen können, was auf Grund verschiedener Gegebenheiten in diesem Fall nicht möglich war.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Niedersächsisches Bauministerium rudert zurück

Bereits damals sagte ein Sprecher des niedersächsischen Bauministeriums dem NDR, dass es weiterhin Scheunenfeste geben solle. Um das auch zu ermöglichen, brachte das Ministerium von Bauminister Olaf Lies Ende März dieses Jahres einen neuen Erlass auf den Weg, mit dem solche Feste in Niedersachsen wieder einfacher geplant und durchgeführt werden können.

Gemeinsam mit kommunalen Verbänden, Bauaufsichtsbehörden und Veranstaltern habe das Ministerium die Erfahrungen analysiert und handhabbare Lösungen erarbeitet, heißt es in einer Mitteilung. Wörtlich heißt es: „Durch den Erlass wird es eine spürbare Vereinfachung für Veranstalter von Festen mit mehr als 200 Besuchern – bei gleichzeitiger Einhaltung von Sicherheitsaspekten – geben.“ Bauminister Olaf Lies sagte dazu: „Gerade für Ehrenamtliche muss die Ausrichtung eines Festes praktikabel sein.“ Für ihn stehe fest, „es soll – mit Sicherheit – weiter gefeiert werden“.

Dank des Erlasses können ab sofort auch private Veranstalter selbst als Bauherren den Bauantrag verfassen können. Auch die Hürden für den Brandschutz würden dadurch herabgesetzt. Die Erleichterungen durch den Erlass sollen, laut Ministerium, im Juni durch eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung in gesetzliche Regelungen überführt werden. Wer bereits vorab eine Feier plane, könne dies mit den Verfahrenserleichterungen jedoch jetzt schon tun.

Wie die Verfahrenserleichterungen in der Praxis aussehen können, hat top agrar beim niedersächsischen Bauministerium angefragt. Eine Antwort dazu steht noch aus.

Das sagen die top agrar-Leser auf Instagram

top agrar hat über Instagram ein Stimmungsbild zu den neuen Vorgaben aus Niedersachsen abgefragt. Dass es überhaupt so strenge Regeln für die Genehmigung von Scheunenpartys gibt, war 48 % der befragten 1.428 Personen nicht bewusst. Nur 19 % (277 Personen) sagten, dass es solche Auflagen auch schon in ihren Regionen gibt.

Auch ob diese Auflagen die Landjugendlichen davon abhalten, weiterhin Partys zu veranstalten, wollten wir von der Instagram-Community wissen: Von 1.370 Teilnehmenden, stimmten 57 % mit Nein ab. Für 43 % der Teilnehmenden waren die strengeren Regeln aber ein Grund, keine Partys mehr zu organisieren.

Bereits geplante Partys mussten, wie im Fall der Landjugend aus Wietmarschen, kaum abgesagt werden. Laut 81 % der 1.167 befragten Personen konnten Partys weiterhin stattfinden. Das liege unter anderem an „guten Ansprechpartnern in der Stadtverwaltung“, wie ein Instagram-User schrieb. Es sei aber auch „anstrengend hinter dem ganzen Bürokratie-Kram hinterher zu rennen“, schrieb ein weiterer User.

Einige Landjugenden haben sich mittlerweile auf die strengeren Bestimmungen eingestellt. „In der KLJB haben wir zum Glück zwei bis drei Leute, die sich nur um Genehmigungen kümmern“, hieß es in einer Nachricht. Eine andere „Landjugend ist aktiv geworden gegen diese Bestimmungen und konnte das Schlimmste verhindern“. Die Partyscheune eines weiteren Users wurde bereits von Bauamt und Feuerwehr abgenommen und darf als Partylocation genutzt werden.

Wie sehen die Vorschriften für Partys in Scheunen und Hallen bei Ihnen aus? Gibt es bereits Absprachen mit den zuständigen Behörden? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen per Mail an hanna.grieger@topagrar.com oder in die Kommentare.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.