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Noch Förderanträge für laufende Kosten beim Herdenschutz möglich

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernimmt auf Antrag die laufenden Kosten zum Herdenschutz wie Zäune und Hunde.

Lesezeit: 2 Minuten

Wanderschäfer können noch bis zum 31. August bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Förderung ihrer laufenden Kosten zum Herdenschutz beantragen. Darauf hat der Bundesverband Berufsschäfer (BVBS) hingewiesen.

Nach seinen Angaben werden mit dem Förderprogramm seit einigen Monaten auch laufende Kosten und Unterhaltskosten von wolfsabweisenden Zäunen sowie Herdenschutzhunden übernommen. Zuvor waren lediglich Investitionen für Herdenschutzmaßnahmen gefördert worden. Derzeit ist eine Förderhöhe von 36 Euro pro Wanderschaf vorgesehen. Der Antragsaufwand ist dem Verband zufolge überschaubar. Er rät dazu, auch dann einen Antrag stellen, wenn man sich nicht sicher ist, ob man zur Zielgruppe gehört. Die bereitgestellten Mittel sollen noch in diesem Jahr ausbezahlt werden.

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Der BVBS-Vorsitzende Günther Czerkus begrüßte zwar die Fördermaßnahme und weitere geplante Programme im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Er würde allerdings einen „wertschätzenden Preis“ für die Leistungen der Schäfer vorziehen. Diese umfassen nach seiner Darstellung nicht nur Produkte wie Fleisch, Milch, Käse, Wolle und Felle. Die Arbeit der Wanderschäfer schaffe darüber hinaus auch eine lebenswerte Landschaft für Menschen, seltene Tiere und Pflanzen, betonte Czerkus.

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