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Betrug

NRW: Güllemakler muss 1,35 Mio. Euro Strafe zahlen

Die Landwirtschaftskammer NRW hat gegen einen Güllehändler eine Rekordstrafe verhängt, weil dieser illegal große Mengen Gülle angenommen und im Land verteilt hat. An dem Geschäft hat er prächtig verdient, wie die Gewinnabschöpfung der Kammer beweist.

Lesezeit: 4 Minuten

Weil ein Gülle-Makler in Nordrhein-Westfalen „beachtliche Mengen“ Dünger illegal verteilt und anscheinend auf Feldern ausgebracht haben muss, muss er nun 1,35 Mio. Euro Strafe an das Land NRW zahlen. Wie Bernhard Rüb von der Landwirtschaftskammer NRW erklärt, soll die Gülle zum Teil auch aus den Niederlanden stammen und auch verbotene organische Abfälle wie etwa Lebensmittelreste enthalten haben. Wie viel Gülle aus Holland nach Deutschland kam, ist nicht genau klar.

Die Strafe fällt so hoch aus, weil die LWK erstmals von der sog. "Gewinnabschöpfung" Gebrauch gemacht hat, bei der ein Anteil des durch die illegalen Aktionen getätigten Gewinns eingefordert wird. „Wir sind dabei, das Bußgeld gegen den Mann aus der Region Nordrhein zu vollstrecken“, sagt Kammersprecher Rüb gegenüber top agrar online weiter. Da es ein Bußgeld in solcher Höhe bei der Düngeüberwachung in NRW noch nicht gab, dürften nun einige hellhörig werden, vermutet er. Von den Bauern habe er hingegen Lob bekommen mit der Bitte, schwarze Schafe unter den Güllehändlern weiter zu verfolgen.

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Wo sind tausende Tonnen Gülle geblieben?

Derzeit arbeitet die Kammer intensiv mit den Behörden in den Niederlanden zusammen, um den Verbleib von Gülle aus dem Nachbarland zu klären, so der Sprecher weiter. Die Kammer hatte den Fall bei einer Stichprobe aufgedeckt. Bei dreißig Prozent der angeblichen Gülleeinfuhren nach NRW gab es Unstimmigkeiten. So waren die bei den Behörden in den Niederlanden angegebene Lieferadressen nicht richtig oder existierten gar nicht. Auf niederländischer Seite der Grenze gab es 2018 auch eine Razzia. „Hier ging es um Profit – und sonst gar nichts“, sagt Rüb mit Blick auf die beschuldigten Händler.

Als Beispiel nennt er Zahlen aus dem Jahr 2016: Damals führte der jetzt im Fokus stehende Unternehmer aus dem Rheinland insgesamt 7.288 Naturdüngerlieferungen mit 219.000 t Kompost, Schweine- und Biogasgülle durch. "Große Mengen Gülle wurden dabei in den Niederlanden für den Export nach Deutschland ausgebucht, aber nicht in Deutschland eingebucht. Wir fragen uns nun, wo die geblieben sind?", so Rüb. Die niederländische Seite sei deshalb recht nervös, weil die Gülle möglicherweise theoretisch auch in den Niederlanden illegal entsorgt worden sein könnte. Ein anderes Szenario wäre der Umweg über Belgien nach Deutschland, wo es keine so genaue GPS-Erfassung samt "Güllepolizei" wie in den Niederlanden gibt.

Laut Rüb gibt es im Fall des Rheinländers mehrere Bußgeldverfahren mit sechs verschiedenen Tatbeständen. U.a. seien 141.000 t Gülle fehlerhaft deklariert und nicht korrekt angemeldet gewesen. Weitere Importe im fünfstelligen Bereich seien nicht gemeldet gewesen, für 70.000 t fehle der Verbleibsnachweis. "Wir stehen in engem Kontakt zu den Behörden und zum LKA. Gemeinsam wurde aber entschieden, das als Ordnungswidrigkeitsverfahren zu handhaben, weil das größere Aussicht auf Erfolg hat als ein langwieriges Gerichtsverfahren", stellt Rüb gegenüber top agrar klar. Sollte der Beschuldigte zahlen, geht das Geld an die Staatskasse. Es würden zudem bereits weitere Verfahren laufen, zu denen der Kammersprecher nichts sagen wollte.

Kontrollen zeigen Wirkung

Welche Dimension der geschilderte Güllebetrug mit einer Strafe von 1,35 Mio. Euro gegen eine Einzelperson hat, zeigt der Vergleich mit der Bilanz der Kammer-Kontrolleure aus dem Jahr 2018. Da führten die Prüfer insgesamt 2.898 Kontrollen durch, leiteten 834 Verfahren ein und verhängten Bußgelder von insgesamt 348.462 Euro. Die Zahl der Kontrollen lag damit über der von 2017 (2519), die Zahl der Verfahren war um 15 Prozent höher.

Die Gesamtbußgeldsumme lag aber deutlich niedriger als 2017 (499.151 Euro), weil weniger gravierende Verstöße festgestellt worden. Im Einzelfall verhängte die Kammer Bußgelder zwischen 40 und 15.000 Euro. Die meisten Verstöße hat die LWK durch selbst veranlasste Kontrollen festgestellt.

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