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NRW: Keine Obergrenze mehr für Herdenschutzmaßnahmen

Mit der EU-Notifizierung der Förderrichtlinie Wolf kann NRW größeren Schaf-Betrieben finanziell noch besser helfen, sagt Umweltstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.

Lesezeit: 2 Minuten

Herdenschutzmaßnahmen, die vor Wolfsübergriffen schützen, können künftig auch über die bisher geltende Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren hinaus gefördert werden. Einen entsprechenden Antrag Nordrhein-Westfalens hat die Europäische Kommission jetzt genehmigt.

Ab sofort bearbeiten die Bezirksregierungen alle Förderanträge ohne Berücksichtigung der bisherigen 20.000 Euro-Grenze, sie spielt dann keine Rolle mehr. "Unser Antrag auf "Notifizierung" der Förderrichtlinien Wolf hat alle Hürden genommen. Damit können wir Nutztierhaltern fortan Aufwendungen für Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Anschaffung von elektrifizierten Zäunen oder Herdenschutzhunden ohne Obergrenze erstatten. Gleiches gilt auch für die Entschädigungen für Nutztierverluste", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Dies sei eine sehr gute Nachricht für die Tierhalter und das künftige Zusammenleben mit dem Wolf.

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Funktionierende Elektrozäune und Herdenschutzmaßnamen senken die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Derzeit werden zunehmend wieder mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. In allen Wolfsgebieten und im Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land rät das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen.

Hierzu Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: "Ziel muss es sein, in den Wolfsgebieten großflächig Schafe und Ziegen durch dauerhaft gut funktionierende, elektrifizierte Herdenschutzzäune mit ausreichendem Untergrabeschutz gegen Wolfsübergriffe zu sichern." Eine Herdenschutzberatung bietet die Landwirtschaftskammer NRW kostenfrei an.

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