Der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, hat darauf hingewiesen, dass von Haus- und Nutztieren keine Ansteckungsgefahr für Menschen mit dem Coronavirus ausgeht. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Robert Koch-Institutes (RKI) und des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) gibt es keine Hinweise darauf, dass Haus- und Nutztiere eine Infektionsquelle von SARS-CoV-2 für den Menschen sein können.
„Nach momentanem Wissensstand spielen Tiere für die Verbreitung des Coronavirus keine Rolle - weder als Wirt noch als Übertragungsmedium“, erklärte Veterinärmediziner König kürzlich. Von den bisher bei Tieren bekannten Coronaviren - etwa den Erregern der Bauchfellentzündung (FIP) bei Katzen oder von Durchfallerkrankungen (PED) bei Schweinen - sei das jetzige SARS-CoV-2 klar zu differenzieren. Nach jetzigen Wissensstand sei es zur Vermeidung der Virusausbreitung nicht wichtig, die Kontakte zwischen Menschen und Tieren zu reduzieren, sondern nur diejenigen zwischen Menschen.
Im Bereich der Nutztiere sollten die Halter jedoch genau prüfen, welches Personal für die Grundversorgung ihrer Tiere notwendig sei. Wie in anderen Unternehmen auch sollten nach Möglichkeit Vertretungspersonen für den Fall bereitstehen, dass Stallpersonal aufgrund von Infektionsgeschehen erkranke oder sich in Quarantäne befinde.
Pferde müssten selbstverständlich versorgt, bewegt und bei Bedarf auch geritten werden. Die Betreiber von Pferdepensionen müssten entscheiden, ob die Besitzer der Tiere oder andere Pfleger zur Sicherstellung der Versorgung und Bewegung der Pferde benötigt würden. Ähnlich wie in Tierheimen, sollten im Bedarfsfall Anwesenheitszeiten vorgegeben werden, um die Anzahl von Menschen im Stall zu begrenzen und deren Kontakt untereinander zu vermeiden.
Beim Umgang mit Tieren müssen laut König immer generelle Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um das Risiko der Übertragung auch anderer potentieller Krankheitserreger zu reduzieren. Maßnahmen wie Händewaschen und -desinfizieren nach dem Kontakt mit Tieren, Verhindern des Ableckens von Gesicht und Händen durch Haustiere oder das Sauberhalten von Liegeplätzen und Fressnäpfen sollten selbstverständlich sein.