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Offenbar Verstöße gegen Tierschutzrecht in einem Schlachthof im Landkreis Stade

Tierrechtler haben dem Agrarministerium Niedersachsen heimlich gedrehtes Videomaterial von einem Hof und aus einem Schlachthof im Kreis Stade zugespielt. Zu sehen sein sollen schwere Tierschutzverstöße. Das Ministerium hat bis zur Klärung den Schlachthof gesperrt. Strafanzeige ist gestellt.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Tierrechtsverein hat am Mittwoch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium darüber informiert, dass es angeblich "schwere Verstöße gegen das Tierschutzrecht in landwirtschaftlichen Betrieben und in einem Schlachthof im Landkreis Stade" gebe. Das teilte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast jetzt mit.

Mit versteckten Kameras sollen dort Tiere gefilmt worden sein, die aufgrund von Erkrankungen nicht transportfähig waren. Die Tiere sollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben und am Schlachthof unter anderem mit der Seilwinde des Transportfahrzeuges, bzw. des Schlachtbetriebes gezogen worden sein. In mehreren Fällen sollen die Tiere erheblichen Schmerzen ausgesetzt worden sein, so die Tierrechtler. Aussagekräftige Beweismittel hätten diese angekündigt.

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Das Ministerium hat umgehend reagiert und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stade gestellt. Der Landkreis Stade hat in Abstimmung mit dem ML angeordnet, dass dort bis auf weiteres nicht mehr geschlachtet werden darf. Weitere Maßnahmen wie z.B. der Entzug der Zulassung werden geprüft. Das ML begleitet diesen Prozess im Rahmen der Fachaufsicht. Die Behörde hatte in der Sitzung am Donnerstag des Agrarausschusses umgehend über die aktuellen Erkenntnisse informiert.

"Sollten die Vorwürfe stimmen, wäre das Verhalten des zuständigen Personals nicht zu akzeptieren und müsste Konsequenzen haben", so Otte-Kinast. Auch das Verhalten der Landwirte, die offenbar leidende Tiere noch vermarkten wollten, hält sie für unerklärlich. "Die erneuten Vorwürfe zeigen, dass Niedersachsen mit der Bundesrats-Initiative zur verpflichtenden Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben genau auf dem richtigen Weg ist. Wir müssen alle Register ziehen, um den Tierschutz so weit wie möglich zu gewährleisten.“ Nun sei der Bund gefordert und müsse einen Gesetzesvorschlag auf den Tisch legen.

Hintergrund

In den vergangenen Monaten gab es bereits drei Fälle von Vorwürfen gegen Schlachtbetriebe – in Bad Iburg, in Oldenburg und in der Region Hannover. Bei allen Fällen ging es um Tierschutzverstöße beim Zutrieb und bei der Betäubung bei Rindern. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kündigte daraufhin im Landtag an, dass sie eine Bundesratsinitiative für die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben anstoßen wird; das Bildmaterial soll den zuständigen Überwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Diesen Entschließungsabtrag hat der Bundesrat angenommen, er ist formal eine Aufforderung an den Bund, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Eine weitere Maßnahme ist die Einführung verpflichtender turnusmäßiger Kontrollen der Betäubungsgeräte und -anlagen der Schlachthöfe durch die technischen Sachverständigen des LAVES. Seit Anfang November 2018 haben das LAVES als zuständige Zulassungsbehörde und die für die Routineüberwachung zuständigen Kommunalbehörden 36 Schlachtbetriebe einer unangekündigten Schwerpunktkontrolle unterzogen.

Ministerin Otte-Kinast hat eine freiwillige Vereinbarung zu kameragestützten Überwachungssystemen gemeinsam mit Vertretern der Fleischwirtschafts- und Handelsverbände sowie der kommunalen Veterinärbehörden unterzeichnet. Kern der Vereinbarung ist, dass die Fleischwirtschafts- und Handelsverbände ihren Mitgliedern bis zu einer verbindlichen gesetzlichen Regelung die Installation von Kamerasystemen auf freiwilliger Basis empfehlen und die Unternehmen auch bei der Einführung unterstützen. In den vergangenen Monaten fanden außerdem verpflichtende Schulungen und Dienstbesprechungen für amtliche Tierärzte sowie für nebenberuflich tätige praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt.

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