Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 schreibt gemäß Artikel 5 vor, dass bei der Schlachtung von Schweinen zwei Veterinäre anwesend sein müssen. Ein Arzt schaut sich die lebenden Tiere an, ein anderer kontrolliert das Fleisch nach der Schlachtung. Am 10. Januar fehlte jedoch im Münchner Schlachthof wegen Krankheit einer der Ärzte. Geschlachtet wurde dennoch.
Unwissenheit des amtlichen Personals
Nach tz-Informationen wurden die Tiere nach der Schlachtung bei der Schweineschlachtung München GmbH zunächst als genusstauglich gestempelt. Das Veterinäramt sei durch den Schlachthofbetreiber erst kurz vor Schlachtende am Rande eines aus einem anderen Grund vereinbarten Gesprächs informiert worden. Daraufhin wurde schnellstmöglich ein amtlicher Tierarzt für die Schlachttieruntersuchung bereitgestellt, sodass einige Tiere noch rechtskonform für die Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden konnten, heißt es in einer Online-Meldung des Magazins.
Schlachtungs-Chef Markus Pöllot entschuldigt sich und verspricht Aufklärung. „Wir bedauern diesen Vorfall sehr und prüfen mit Nachdruck, wie es dazu kommen konnte.“