Mit Blick auf die Gerichtsentscheidung zum Herbizidwirkstoff Dicamba hat sich US-Landwirtschaftsminister Sonny Perdue hinter die US-Umweltschutzbehörde (EPA) gestellt. Die Erzeuger benötigten alle Werkzeuge, um Lebensmittel und Agrarrohstoffe herzustellen, betonte Perdue in Washington.
Er verteidigte das Verfahren der EPA zur Bewertung und zum Management ökologischer Risiken, die gegen die landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile von Pflanzenschutzmitteln abgewogen würden. Außerdem wies Perdue die Behörde an, die Verwendung bereits gekaufter Dicamba-Produkte, die für die Landwirte ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Unkräutern seien, auf den bereits bestellten Feldern zu ermöglichen.
Das Bundesgericht in San Francisco hatte am Tag zuvor vorläufig eine weitere Vermarktung von Dicamba-Produkten untersagt. Es kam bei seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass die EPA bei der Verlängerung der Zulassung des Herbizidwirkstoffs im Jahr 2018 bezüglich der mit dessen Anwendung verbundenen Risiken für die Gesundheit „stark untertrieben“ und andere Risiken gar nicht berücksichtigt habe.
Die Behörde habe „versagt“ und gegen Bundesvorschriften verstoßen, so die Richter. Die Umweltschutzbehörde hatte die Zulassung des Herbizidwirkstoffs um zwei Jahre verlängert; diese galt für Anwendungen bei im Wachstum befindlichen Kulturen von Baumwolle und Sojabohnen. Zudem wurden die Auflagen verschärft. So durften seither nur noch sachkundige Personen den Wirkstoff ausbringen; zuvor war es ausreichend gewesen, wenn diese die Aufsicht führten. Darüber hinaus beschränkte die EPA den Anwendungszeitraum bei Soja auf 45 Tage und bei Baumwolle auf 60 Tage nach der Aussaat.