Im Sommer 2024 hatte das Amtsgericht Kaiserslautern drei Mitarbeiter der Pferdemetzgerei Härting in Kaiserslautern wegen Tierquälerei verurteilt. Sie sollen Schweine, Rinder und Pferde unnötig gequält haben, berichtete damals der SWR.
Ausgangspunkt waren drei Jahre alte Videos mit 700 Stunden Bildmaterial aus dem Schlachtbetrieb, die plötzlich aufgetaucht waren. Zu sehen sei gewesen, dass die Schlachtungen nicht tierschutzgerecht durchgeführt worden seien, weil der Bolzenschuss falsch gesetzt wurde. Die Tiere seien dann bei Bewusstsein ausgeblutet, so der Vorwurf.
Das Urteil 2024
Ein Mitarbeiter und der Sohn des Chefs der Metzgerei bekamen 2024 jeweils eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs bzw. drei Monaten. Der dritte Angeklagte wurde zu neun Monaten verurteilt, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem sollte er 2.500 € an einen Tierschutzverein zahlen. Der Härting-Chef sollte 5.000 € zahlen, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Die Firma selbst hätte weitere 5.000 € zahlen müssen. Die Verteidigung ging daraufhin in Berufung.
Das Urteil 2025
Nun kam es am Freitag im Berufungsprozess zum neuen Urteil. Der Geschäftsführer wurde jetzt freigesprochen, weil Zeugen aussagten, dass er ab und an da war, und so seiner Aufsichtspflicht nachkam – auch wenn er auf den Videos nie zu sehen ist.
Die beschulidgten drei Metzgerei-Mitarbeiter wurden dagegen erneut schuldig gesprochen. Die Strafen fallen allerdings nun milder aus als noch im Vorjahr. Der Sohn des Chefs der Metzgerei bekommt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, muss 3.000 € an den Zoo Kaiserslautern zahlen und erhält ein fünfjähriges Berufsverbot als Schlachter. Ein weiterer Mitarbeiter wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, muss eine Geldstrafe von 200 € zahlen und erhält ein lebenslanges Berufsverbot als Schlachter. In Teilen der Anklage wurde er aber auch freigesprochen.
Der vierte Mitarbeiter, der beim Schlachten geholfen hatte, muss eine Geldstrafe zahlen, wurde in manchen Fällen aber auch freigesprochen.
Tierquälerei oder nicht? Nicht so einfach zu erkennen
Das Landgericht hatte sich zuvor an mehreren Verhandlungstagen mit den Videos von den Schlachtungen beschäftigt, so der SWR weiter. In vielen Fällen ging es um die Frage, ob die Tiere richtig betäubt worden sind und ob die Betäubung in dem Betrieb genügend kontrolliert wurde.
Laut den Verteidigern konnte die Staatsanwaltschaft dafür keine aussagekräftigen Beweise liefern. Die Videoaufnahmen seien nicht eindeutig auszuwerten, wenn sie überhaupt als Beweismittel zulässig seien. Die Gutachter waren sich nicht einig, was sich anhand dieser Aufnahmen aussagen lässt.
Fleischgegner haben mobil gemacht
Der Prozess hatte auch Reichweite bin in die Tierschutzszene. So durfte sogar ein Tierrechtsaktivist vor Gericht aussagen und über einen korrekte Schweineschlachtung referieren.
Das Unternehmen soll den Schlachtbetrieb in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt bereits 2022 eingestellt haben. Weiter geöffnet sind aber drei Filialen in Kaiserslautern. Die Familie des Geschäftsführers sei, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, starken Anfeindungen ausgesetzt, berichtet der SWR.