In den Fokus der Polizei geriet Anfang Dezember ein Planwagen. Bei der Kontrolle stellten Beamte des Verkehrsdienstes erhebliche Mängel sowie nicht erfüllte Auflagen fest.
Der Wagen war mit 21 alkoholisierten Personen besetzt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der verantwortliche Fahrer zum einen nicht die erforderliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde für eine solche Planwagenfahrt vorweisen konnte und ebenfalls nicht die hierfür benötigte Fahrerlaubnis der Klasse CE.
Im weiteren Verlauf protokollierten die Beamten zudem das Fehlen von vorgeschrieben Ausstattungsgegenständen, wie Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Material fest.
Bei der technischen Kontrolle zeigten die Bremsen des Anhängers keine Funktion, sodass sich die Beamten entschlossen, die Kombination einem technischen Überwachungsverein vorzuführen. Weil dieser mehrere erhebliche Mängel feststellte, wurde die Weiterfahrt untersagt und der Anhänger außer Betrieb gesetzt.
Ein entsprechendes Strafverfahren gegen den 84-jährigen Fahrer aus Hüllhorst sowie die Halterin von Anhänger und Traktor wurde eingeleitet. Die 21 Mitfahrenden mussten ihren Weg zu Fuß weiter bestreiten.