Wer Tiere hält, haftet für Schäden, die diese verursachen. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für die Folgen eines Wolfsangriffs - beispielsweise wenn die Weidetiere ausbrechen und auf ihrer Flucht vor ein Auto laufen.
"Allein durch die Vielzahl der rechtlichen Vorgaben an Zäunen, Gattern und Pforten ist das Risiko hoch, dass der Besitzer bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld trägt", erklärt Carsten Reimer, Agrarexperte bei der R+V Versicherung.
Ein anderes Risiko: Pferde können bereits panisch reagieren, wenn sie Wölfe wittern. Wenn sie dann auf die Straße galoppieren und einen Unfall verursachen, schützt eine spezielle Tierhalterhaftpflicht-Versicherung vor den finanziellen Folgen.
Wolfschäden mitversichert
Es gibt auch Versicherungen für den Fall, dass Nutztiere von Wölfen getötet werden und die öffentliche Hand keinen Ausgleich zahlt. "In unserer AgrarPolice ist der Verlust von Tieren durch Wolfsangriffe bis 10.000 € mitversichert", berichtet Reimer.
"Auch in der Ertragsschadenversicherung der R+V sind die Folgen von Wolfsangriffen auf Rinder, Schweine und Geflügel über die Unfalldeckung mitversichert." Diese Versicherungen leisten subsidiär. Das bedeutet: Schäden, die bereits durch staatliche Stellen erstattet werden, werden nicht ein zweites Mal bezahlt. Wenn Hunden oder Pferden nach einer Wolfsattacke verletzt sind und operiert werden müssen, greift die Operationskostenversicherung.
Bei wertvollen Pferden oder Zuchtrindern kann auch eine Tierlebenversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt den finanziellen Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung - aber auch, wenn es wegen einer schweren Verletzung nicht mehr zur Zucht taugt oder nicht mehr geritten werden kann. "Man sollten sich auf jeden Fall darüber informieren, welche Versicherung für welchen Tierbestand sinnvoll und notwendig ist - nicht nur gegen Wolfsangriffe", empfiehlt Reimer.