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Rostock

Rechtsanwälte diskutierten Aufreger im Agrarrecht

Darf auf Pufferstreifen und Feldrändern sowie Streifen an Waldrändern, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet sind, Dauergrünland entstehen? Und was hat es mit dem neuen Grundstückverkehrsgesetz und der Abgrenzung von (Schein-) Selbständigen zu Arbeitnehmern auf sich. Wie geht man mit Anzeigen aus der Bevölkerung um? Das waren Themen auf einem Symposium.

Lesezeit: 2 Minuten

Rund 300 Landwirte, Berater, Anwälte und Behördenvertreter nahmen am 6.3.2019 an dem 9. Symposium Agrarrecht der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner mbB zum Thema „Alltägliche Rechtsfragen in der Landwirtschaft“ in der Stadthalle Rostock teil.

Unter der Überschrift „Neue Entwicklungen im Agrarrecht“ berichtete u.a. Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger, dass weiterhin nicht abschließend geklärt sei, ob auf Pufferstreifen und Feldrändern sowie Streifen an Waldrändern, die als ökologische Vorrangflächen gemeldet sind, Dauergrünland entstehen kann.

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Auch gab er einen Überblick über den derzeitigen Sachstand der GAP-Reform. Anschließend stellte Rechtsanwalt John Booth neuere Rechtsprechung zum Grundstückverkehrsgesetz vor. Er betonte, dass die grundsätzliche Aufmerksamkeit, die dem Thema zuteil werde, dazu führe, dass die Behörden jeden Verkauf sehr intensiv prüfen. Verkäufern rät er daher, schon den Vertragsentwurf der Behörde zur Stellungnahme zuzusenden. Falle diese positiv aus, könne man den Vertrag übernehmen, bei einer Ablehnung Alternativen prüfen.

Rechtsanwältin Dr. Doris Geiersberger stellte arbeitsrechtliche Problemlagen vor, insbesondere die Abgrenzung von (Schein-) Selbständigen zu Arbeitnehmern, Arbeitszeitregelungen und gab Hinweise zur korrekten Kündigung. Hierbei unterstrich die Referentin u.a., wie wichtig ein schriftlicher Aufhebungsvertrag für beide Seiten sei.

Dr. Joachim Vietinghoff, stellvertretender Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) berichtete über zunehmende Anzeigen aus der Bevölkerung wegen Geruchs und vermeintlicher Abdrift. Allerdings stelle das ALLLF nur selten tatsächlich Versäumnisse der Landwirte fest.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch gab Hinweise zur Vertragsgestaltung bei der Vermarktung und der Beschaffung von Kreditsicherheiten. Eine Betrachtung zum Umgang mit Erbengemeinschaften als Verpächter durch die Rechtsanwälte Steffen Wenzel und Max Allendorf rundete das Programm ab.

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