Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,10 Prozentpunkte (nominal) gesenkt. Innerhalb der besonders günstigen „Top-Konditionen“ liegt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) bei Laufzeiten bis zu 30 Jahren und 10jähriger Zinsbindung mit einem tilgungsfreien Jahr bei effektiv 1,00 Prozent. Bei Darlehen zu „Top-Konditionen“ wird bei Laufzeiten von bis zu 8 Jahren einmalig ein Förderzuschuss in Höhe von 1,00 Pro-zent des Darlehensbetrages gewährt.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln. Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Ab-hängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.
Service-Nummer Kreditanfragen: 069/2107-700
Internet: www.rentenbank.de