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Rheinland-Pfalz stellt 42 Mio. Euro für umweltschonenden Landbau bereit

In RLP werden 229.000 ha umweltschonend bewirtschaftet. 7.174 Betriebe, die am Programm AUKM teilnehmen, erhielten dafür Anfang Dezember rund 24,5 Mio. Euro.

Lesezeit: 2 Minuten

Über ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Rheinland-Pfalz wird besonders umweltschonend bewirtschaftet. Das geht aus den ausgezahlten Prämien für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sowie den ökologischen Landbau hervor, die Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing vorgestellt hat.

Die geförderte umweltschonend bewirtschaftete Fläche liegt bei rund 229.000 ha. Zählt man die Greening-Flächen (1. Säule Direktzahlungen) mit hinzu, werden in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 300.000 ha umweltschonend bewirtschaftet, das sind gut 42 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche.

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Insgesamt wurden Anfang Dezember rund 24,5 Mio. Euro EU-, Bundes- und Landesmittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) an 7.174 Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt. Weitere rund 17,5 Mio. Euro gingen an 1.405 Betriebe des ökologischen Landbaus, so Wissing weiter.

Insbesondere Betriebe mit Dauergrünland nutzen die angebotenen AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus. Für rund 100.000 ha Dauergrünland wurden rund 20 Mio. Euro ausgezahlt.

Die AUKM und die Förderung des ökologischen Landbaus sind Bestandteil des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE). Sie gliedern sich in die landwirtschaftlichen Programmteile und die Vertragsnaturschutz-Programmteile. Die Landwirte verpflichten sich über fünf Jahre, Flächen besonders umweltschonend zu bewirtschaften. Dies kann z. B. der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz oder Düngung sein oder der Anbau einer Mindestanzahl verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen eines Betriebes.

Die Förderung erfolgt flächenbezogen, d. h. je Hektar wird ein für den jeweiligen Programmteil geltender pauschaler Prämiensatz gezahlt. Die Prämien stellen entsprechend den Vorgaben der EU einen Ausgleich für die Bewirtschaftungsauflagen dar und sollen die höheren Aufwendungen oder Ertragsminderungen ausgleichen.

„Das Prinzip der Freiwilligkeit trägt bei angemessener Honorierung gute Früchte. Es ist sinnvoller, Anreize zu schaffen als Verbote zu erlassen“, sagte Wissing. Mit den AUKM und der ab 2020 verbesserten Förderung von Umweltinvestitionen sollen die Landwirte in die Lage versetzt werden, wirkungsvolle Beiträge zum Umwelt- und Naturschutz zu erbringen. Zudem sollen rechtliche Vorgaben wie die neue Düngeverordnung oder der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz flankiert werden.

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