Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Bundesnaturschutzgesetz

Spaziergänger zertrampeln Felder – Landwirte zäunen ein: Was erlaubt ist

Rücksichtslose Spaziergänger und Hundehalter haben das Fass zum Überlaufen gebracht: Landwirte in Münster (NRW) haben einen Teil ihrer Flächen eingezäunt und beschildert. Was Sie beachten sollten.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum Corona-Lockdown strömten Spaziergänger, Jogger und Radfahrer vor drei Jahren aufs Land. Bundesweit klagten Landwirte über die Folgen des Corona-Freizeitverhaltens. Randstreifen von Feldern wurden beim Wochenendausflug als Parkplätze genutzt und es wurde querfeldein spaziert.

Fallbeispiel aus Münster

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Gleiches erlebten Landwirte auch in diesem Frühjahr im nordrhein-westfälischen Münster. Es hat Mitte März derartige Ausmaße angenommen, dass sich vier Feldeigentümer dazu entschlossen haben, ihre Flächen entlang der Aa mit Hinweisschildern auszustatten und teilweise einzuzäunen. Landwirt Alexander Kreuzheck sah nach seiner Aussage keine andere Möglichkeit mehr, dem Treiben auf den Flächen Einhalt zu bieten. „An vielen Tagen sind hier bis zu 100 Leute unterwegs. Am Wochenende auch noch deutlich mehr“, berichtet er gegenüber top agrar.

An den Zäunen haben die Eigentümer Schilder aufgehängt, auf denen sie ihre Beweggründe für die Maßnahme darlegen. Bisher seien sie auf wenig Kritik, dafür umso mehr auf Verständnis gestoßen. Die Eigentümer sind dazu auch in enger Absprache mir der zuständigen unteren Naturschutzbehörde.

Was Sie als Landwirt unternehmen können?

Auch Landwirte aus anderen Regionen berichten uns immer wieder über ähnliche Vorkomnisse. Was für Maßnahmen dürfen Sie als Landwirt ergreifen?

Eigentlich ist das Eigentum durch das Grundgesetz geschützt. Ausnahmen gibt es jedoch bei Eigentümer von Grundstücken in der freien Landschaft. Die Flächen dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Zweck der Erholung von der Allgemeinheit genutzt werden. „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet“, heißt es. Dieses Recht obliegt den Bundesländern, um die regionalen Gegebenheiten einbinden zu können. In den Verordnungen der Bundesländern wird z.B. näher beschrieben, ob eine Fläche in der Brut- und Setzzeit nicht betreten werden darf.

Nur Behörden dürfen Flächen sperren

Bevor Sie eine Fläche sperren, sollten Sie die Gesetzgebung ihres Bundeslandes studieren und sich z.B. an ihre untere Naturschutzbehörde wenden. Eigenmächtige Einzäunungen sind nicht erlaubt. Nur die zuständigen Behörden auf Bundes- bzw. Landesebene dürfen Flächen der freien Landschaft eingrenzen.

Im Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) steht beispielsweise folgendes: „Die Ausübung der Befugnisse nach § 59 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes und §§ 57 und 58 kann durch den Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten untersagt oder tatsächlich ausgeschlossen werden. Der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die zulässige Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder eingeschränkt würde oder erhebliche Schäden entstehen würden. Im Übrigen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist. Die Genehmigung ist in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen.“ Mehr dazu lesen Sie hier.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.