Lebendige Dörfer sind das Rückgrat des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt. Um die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu sichern, fördert das dortige Landwirtschaftsministerium Investitionen in den ländlichen Wegebau mit insgesamt 2,7 Mio. €.
Die Mittel stehen im Rahmen des EU-Förderprogramms „ländlicher Wegebau“ zur Verfügung. Antragsfrist ist der 28. Mai 2023. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und Wasser- und Bodenverbände (sowie vergleichbare Körperschaften).
Das Förderprogramm ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil A - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Ländlicher Wegebau, insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotenziale - in der jeweils geltenden Fassung.
Anträge, die am 28. Mai 2023 (Ausschlussfrist) vorliegen und die spätestens am 28. Juni 2023 bewilligungsfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget hierfür beträgt 2,7 Mio. €. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter ELAISA (Formulare Ländlicher Wegebau, FP 6302). Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung (Übersicht ÄLFF).