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Urteil

Schlachthof meldet Rinder in "desolatem Zustand“ - Bio-Bauer uneinsichtig

Unterernährt, mit Gelenkproblemen und Abszessen am Euter: So kamen Rinder bei einem Schlachthof an, der die Behörden informierte. Der Bauer kontert: Beamte hätten keine Ahnung von Bio-Richtlinien.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Amtsgericht Nagold hat einen Landwirt zu einer Geldstrafe von 2.450 € wegen Tierschutzverstößen verurteilt. Die drei bei einem Schlachthof abgelieferten Rinder befänden sich in einem "desolaten Zustand", zitiert der Schwarzwälder Bote aus einem Schreiben des Unternehmens an die Behörden in Calw. Die Kühe seien durchweg stark abgemagert, eine würde schwer lahmen, bei einer anderen habe man eine Euterentzündung und angeschwollene Klauen entdeckt.

Laut der Zeitung hatte der Tierhalter seine Rinder bisher stets zu einem anderen Schlachtbetrieb bringen lassen. Sein neuer Viehhändler liefere jedoch an das Unternehmen, das nun Meldung bei den Behörden über seinen Neukunden machte.

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2020 auf Öko umgestellt

Der Angeklagte wehrte sich laut der Zeitung in der Verhandlung gegen den Vorwurf, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Dass die Kühe bei der Abholung in einen engen Pferdeanhänger geschoben worden seien, habe ihn befremdet und noch mehr, als er erfahren musste, dass sie bis ins Allgäu transportiert wurden. Dass die Tiere nicht so fleischig seien wie andere, hänge mit der Rasse zusammen. Die Futtertröge seien jedenfalls immer voll gewesen.

Der Betrieb wurde Anfang 2020 auf biologische Landwirtschaft umgestellt. Seitdem hätten seine Rinder nicht mehr das herkömmliche Kraftfutter, sondern Mais und Gras erhalten, betonte der Angeklagte nach Angaben der Zeitung.

Bei Besichtigung war Hofschließung Thema

Wie der Schwarzwälder Bote weiter berichtet, habe vor Gericht auch eine Tierärztin ausgesagt. Anhand der Fotos sei eine Unterernährung zu erkennen. Zudem komme ein offener Abszess am Euter nicht von heute auf morgen. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle seien die Veterinäre „erschrocken gewesen über viele stark abgemagerte und kranke Milchkühe“. Es sei offenkundig, dass schon lange kein Tierarzt mehr da gewesen sei, sagte die Tierärztin aus.

Es sei auch diskutiert worden, den Betrieb ganz zu schließen, da es zu wenig Platz für die Tiere gab und Rinder mit Hörnern diejenigen ohne unterdrücken würden, was die Abmagerung bei vollen Trögen erklären könnte. Auch die Stallhygiene wurde bemängelt. Der Strafbefehl über 4.800 € sei daher berechtigt gewesen.

Der Landwirt bestritt die Vorwürfe, sein Anwalt warf der Zeugin und der Staatsanwaltschaft vor, sich nicht mit den Richtlinien der biologischen Landwirtschaft auszukennen. Er forderte einen kundigen Gutachter. Am Ende urteilte das Amtsgericht Nagold, dass der Angeklagte 2.450 € an eine gemeinnützige Organisation überweisen müsse.

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