Die Verwaltungswege für den Flächenerwerb im Uferbereich von Fließgewässern und Seen in Schleswig-Holstein werden sich künftig vereinfachen. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium erklärte, haben Ressortchef Jan Philipp Albrecht sowie der Verbandsvorsteher des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände (LWBV), Hans-Heinrich Gloy, und LWBV-Geschäftsführer Mathias Rohde am vergangenen Freitag eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Dadurch erklärte sich der Landesverband laut Ministerium bereit, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel von jährlich 1 Mio Euro zu verwalten und zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein bei seinen Mitgliedsverbänden für die freiwillige Bereitstellung von dauerhaften Gewässerrandstreifen zu werben.
Gloy betonte, dass jetzt auf unkomplizierte Weise Flächen über Entschädigung oder Kauf zugunsten der Wasser- und Bodenverbände für den Gewässerschutz zur Verfügung gestellt werden könnten. Albrecht zufolge werden dringend mehr dauerhafte Gewässerrandstreifen benötigt, um die Bedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt an Fließgewässern und Seen zu verbessern und dem Gewässer mehr Raum zur Entwicklung zu geben. Um ein ganzheitliches Konzept umzusetzen, müssten allerdings ausreichend Grundstücke zur Verfügung stehen. Nur durch gezielten Flächenerwerb und Entschädigungszahlungen ließen sich dort uneingeschränkt Maßnahmen umsetzen, so der Ressortchef.
Nach seinen Angaben befanden sich im Januar 2019 an 50,3 % der Ufer der Vorranggewässer Schleswig-Holsteins dauerhafte Gewässerrandstreifen. Zusätzlich bestünden an 1,5 % der Ufer Optionen für die kurzfristige Einrichtung von dauerhaften Gewässerrandstreifen über eine Länge von insgesamt 34 km. Im vergangenen Jahr habe die Abteilung Wasserwirtschaft geeignete Flächen im Wert von etwa 789 000 Euro erworben oder entsprechende Entschädigungen gezahlt, so Albrecht. Die Wasser- und Bodenverbände hätten 2018 mehr als 15 km neue Gewässerrandstreifen angelegt.