Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Flächenprämie

Sind GmbH & Co. KG prämienfähig?

Bisher war unklar, ob eine GmbH & Co. KG auch Prämien für ihre Fläche beantragen kann. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes schafft nun Klarheit.

Lesezeit: 1 Minuten

Eine GmbH & Co. KG kann als Betriebsinhaberin im Sinne des Prämienrechts anerkannt werden – auch, wenn ein Landwirt einen Einzelbetrieb hat und zusätzlich alleiniger Kommanditist und alleiniger Komplementär der GmbH & Co. KG ist. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 11.19).

Insbesondere in NRW waren die Landwirtschaftsverwaltung und das Oberverwaltungsgericht Münster bisher der Ansicht, dass nur ein Landwirt für seinen Einzelbetrieb eine Betriebsnummer haben könne, aber nicht die GmbH & Co. KG. Daher sei diese keine Betriebsinhaberin und könne für ihre Flächen keine Prämien erhalten. Das Urteil bringt nun Klarheit – gerade für Landwirte, die z. B. ihre Tierhaltung aus Haftungsgründen in eine Kapitalgesellschaft einbringen und die Gesellschaft aus steuerlichen Gründen mit einer gewissen Flächenausstattung versehen. Sie können jetzt in der Regel davon ausgehen, dass dies prämienrechtlich anerkannt wird.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Etwas anderes würde nur gelten, wenn ein Landwirt die beschriebene Konstruktion missbräuchlich nutzt, um Vorteile zu erlangen. Weitere Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Einzelbetrieb und GmbH & Co. KG völlig getrennt voneinander wirtschaften.

RA Dr. Frank Schulze, Münster

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.