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Stalleinstieg: Tierrechtler legt Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung ein
Drei Tierrechtler wurden nach einem Einbruch nachts im Stall von dem Landwirt überrascht. Es kam zum Handgemenge, der Bauer flüchtete ins Haus. Ein Aktivist setzte Abwehrspray ein. Erst im Hausflur stellte er sich und wurde zu über 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Mittäter legt nun Verfassungsbeschwerde ein.
Das Landgericht Heilbronn hatte den Tierrechtsaktivisten Jonathan Steinhauser aus Tübingen wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Er hatte am 11. Mai 2015 zusammen mit einem weiteren Mann und einer Frau heimlich Videoaufnahmen in einem Putenstall in Ruppertshofen (Baden-Württemberg) erstellt.
Gegen das Urteil hat Steinhauser jetzt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg erhoben (1 Vb 72/18), teilen die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz mit, die ihn unterstützen.
Die Stiftungen sprechen von einer „skandalösen Begründung“ des Landgerichts Heilbronn und von einem „Schweigebeschluss“ des Oberlandesgerichts. Danach wäre künftig jede Form von Schmerz- und Leidenszufügung im Bereich der Massentierhaltung erlaubt, so ihre Deutung.
Das Landgericht Heilbronn hatte in seinem Urteil vom 23. Mai 2017 festgestellt, dass Federpicken bei Puten und Probleme im Skelett der Tiere „allgemein bekannte Folgen“ der Mast seien. Diese seien somit „zumindest derzeit noch als sozial adäquat“ und im Spannungsverhältnis zwischen Tierwohl und Nahrungsmittelproduktion hinnehmbar. Der „vernünftige Grund“ sei gegeben und damit in Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz.
Hintergrund
Steinhauser war 2015 mit zwei Komplizen nachts in den Putenmastbetrieb im Ilshofener Ortsteil Ruppertshofen eingedrungen, um zu filmen. Dies bemerkte der Landwirte und stellte die Eindringlinge, erinnert die Südwest Presse. Es kam zu einem Handgemenge mit einem Tierschützer, der Angreifer und der Grundbesitzer wurden dabei verletzt. Anschließend flüchtete der Landwirt und wurde von Steinhausers Kollegen verfolgt.
Laut der Zeitung habe dieser geglaubt, der Bauer habe dessen Wärmebildkamera entwendet. Um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, soll der Tierrechtler dann laut Gericht Abwehrspray in die Richtung des Landwirts gesprüht haben. Dieser Darstellung widerspricht die Erna-Graff-Stiftung: Ihren Informationen nach soll der Landwirt die Eindringlinge mit einem Knüppel niedergeschlagen und die Frau in den Schwitzkasten genommen haben. Das sahen die Richter jedoch anders.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Hauptangeklagten am 23. Mai 2017 zu sieben Monaten und zwei Wochen Haft auf Bewährung wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Haller Amtsgericht hatte im Frühjahr 2016 lediglich auf sechs Monate und zwei Wochen Bewährungshaft entschieden. Der zweite beteiligte Tierschützer, Jonathan Steinhauser, wurde vom Landgericht zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Er soll noch vor dem Handgemenge den Stall durch einen Hinterausgang verlassen haben und sei nicht während der Tateinheit der Körperverletzung zugegen gewesen sein, betont die Erna-Graff-Stiftung gegenüber top agrar online.
von Josef Kindl
Eben unsere Rechtssprechung!
Warum Haft auf Bewährung? Die beiden sollen doch froh sein daß es nur ein Putenstall war. In einem Rinderstall wären sicher einige Anbindeplätze vorhanden gewesen............
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von Anton Obermeier
Stalleinbruch
Jetzt wollen die Kriminellen die Gesetze selber machen. Was für ein Rechtsverständnis haben diese Psychopathen überhaupt. Und solche subversive Subjekte werden von der Justiz auch noch mit Samthandschuhen angefasst.
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von Karlheinz Gruber
Notwehr ist die jenige Art von Handlung
die Notwendig ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden. Die Abwehr hat im Verhältnis zum Angriff zu geschehen. Wenn mich also drei Personen im Finsteren angreifen, kann ich dann sagen, die hätten nichts in der Hand gegen mich? Vor ... mehr anzeigen allem weil einer was in der Hand hatte und es auch noch eingesetzt hat. Und zwar im Hause!!!!! des Landwirtes. Dies ist ja sogar glatter Vorsatz, was hier das Gericht unterlassen hat abzuurteilen. Bei der BW haben wir als Wache eines gelernt. Wer Einbricht führt nichts gutes im Schilde und ist abzuwehren. Den Rest sage ich nicht mehr.... Dienstgeheimnis ;-) weniger anzeigen
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von
Einbruch in Putenstall
Was haben die Strolche im Stall zu suchen.Einsperren sollte man sie , aber nur bei Wasser und Brot.Kontrollen werden vom Veterinäramt durchgefürt und das sollte reichen.
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von Gerd Schaaf
Stalleinstieg
als allererstes sollte man zumindest in der der landwirschaftlichen Fachpresse bei Berichten über derartige Delikte aufhören, von" Aktivisten", egal ob Umwelt oder Tierschutz, zu reden. Die, die solche Daten ausführen sins einfach nur Kriminelle Subjekte und niemals Aktivisten. Und da ... mehr anzeigen hier sogar noch ein Angriff auf den Stalleigentümer verübt wurde, sollte hier eine viel höhere Strafe erfolgen. weniger anzeigen
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von Tilman Kluge
Wärmebildkamera
Wenn mir jemand eine Wärmebildkamera im Haus oder wo auch immer installierte, könnte aber lange suchen, so sie im Falle eines Falles abgeblieben ist. Was der Debatte sicher guttäte, wäre ein Hinweis auf behördliche Rechte und Pflichten und die (oft eher zweifelhafte) ... mehr anzeigen Gewährleistung, daß Behörden diesen Pflichten auch nachkommen. Wie Baubehörden müßten Kontrollbehörden in Sachen Tierwohl allerdings auch unangemeldet erscheinen dürfen. Wer als Tierhalter nichts zu befürchten hat, dem kann es egal sein, ob eine Behörde angemeldet oder unangemeldet kommt. weniger anzeigen
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von Paul Siewecke
Die "Aktivisten" sind noch sehr glimpflich weggekommen!
Für Hausfriedensbruch (schwerer Hausfriedensbruch setzt eine gewaltbereite Menschenmenge voraus!) lautet das Strafmaß bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Es zählt als Vergehen und als Antragsdelikt, d.h. es ist eine Anzeige erforderlich (die kann aber auch von der Staatsanwaltschaft ... mehr anzeigen kommen!). Schwerwiegender ist da die "gefährliche Körperverletzung"! Hier sieht der Gesetzgeber bis zu 10 Jahren Haft vor! Eigentlich haben die Eindringlinge also noch Glück gehabt. Wenn sie sich nun gegen die Bewährungsstrafe wehren, kann die nächste Instanz auch mal für Haft sorgen... weniger anzeigen
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von Kurt Brauchle
WETTEN
in den Medien wird nicht viel davon zuhören oder lesen sein. Wäre der Landwirt verurteilt worden schon.
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von Heike Dolle
Fehlgeleitete Tierschützer
Diese medial fehlgeleiteten Tierschützer müssen dringend aufgeklärt werden, dann würden sie im Kanzleramt aufschlagen und den wahren schuldigen der politisch gewollten Massentierhaltung auflauern. Sie würden erkennen das die Grünen CDU, SPD usw. die kleinen Familienbetriebe ... mehr anzeigen bekämpfen. Oder hat schon mal jemand ein Bild in unseren Nachrichten von Chemiekonzernen gesehen wenn es um Spritzmittel geht ? Unsere mit Liebe hergestellten Produkte werden zum Dumpingpreis verschleudert. Wozu haben wir eine Regierung? Da wir Landwirte keine Lobby haben ist es einfach, die Schuld ständig auf uns abzuwälzen und das auch so zu publizieren .Großbetriebe sind halt besser zu kontrollieren. Wer verdient denn am meisten an uns? Chemie-Pharmakonzerne, und Großschlachthöfe und Molkereien, deren Gesindel sich mit unseren Landwirtschaftsministern schon die nächsten Auflagen und Vorschriften ausdenken uns weiterhin zu knebeln. Oder Supermarktketten die mit Tierwohl werben ,gleichzeitig die polnische Hafermastgans vertreiben. Wann gibt es denn das Label Bauernwohl oder Menschenwohl, sind wir denn nichts mehr wert in diesem Land? weniger anzeigen
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von Christian Bothe
Einbruch
Der Typ kann froh sein,das wir hier nicht in Amerika sind. Da bräuchte es wahrscheinlich keine Verurteilung mehr...
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von Johannes Diepold
Haftstrafe angemessen
Wer in fremde Betriebe maskiert illegal einbricht und dann noch den Betriebsinhaber und dessen Familie in den eigenen vier Wänden überfällt und verletzt, stellt sich bewusst außerhalb unseres Rechtssystems.
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von Egge Mansholt
Würde der Landwirt auch nur Bewährung bekommen, wenn er den Schnösel mit ner Dachlatte vertrimmt hätte?
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von Andreas Gerner
Nur Bewährung???
Einbruch, Körperverletzung und zwar bewaffnet und maskiert!!! Also in meinem Rechtsverständnis passt Bewährung da nicht!
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