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Zeitungsbericht über Versuchsgut

Studierende der LMU verärgert über ungerechtfertigte Beschuldigungen

Die Tierärztliche Fakultät der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) spürt nach den Beschuldigungen der SZ erste Konsequenzen. 437 Studenten unterschrieben folgende Gegendarstellung.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Fachschaft Tiermedizin der LMU München zeigt sich bestürzt über den Artikel der Süddeutschen Zeitung "Eingepfercht für die Forschung"wir berichteten. Darin hatten zwei Studentinnen angebliche Missstände auf dem Versuchsgut bei der Sauenhaltung angeprangert und die Uni so ins mediale Rampenlicht gerückt.

Mit einer Stellung distanziert sich nun die Fachschaft von den Aussagen der Studierenden, „die durch ihr unüberlegtes Handeln dem Ruf aller Studierenden schaden können“, wie es heißt. Inzwischen hätten 437 Kommilitonen das folgende Papier unterzeichnet; das entspricht über einem Viertel aller Studierenden der Fakultät.

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Stellungnahme der Studierenden der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München im Original-Wortlaut:

„Ziel unseres Studiums ist es, uns angehende Tierärzte vollumfänglich auszubilden und uns vor allem auf die Realität im Berufsleben vorzubereiten. Das Lehr- und Versuchsgut in Oberschleißheim (LVG) bietet uns dabei die Möglichkeit, die Abläufe auf landwirtschaftlichen Betrieben auch außerhalb des Hörsaals kennenzulernen.

Diese Möglichkeit der praktischen Ausbildung ist im tiermedizinischen Studium nicht immer gegeben. Auch wenn wir Studierenden und unsere zukünftigen Arbeitgeber in der Praxis es sich anders wünschen würden.

Die Aufgabe der Fakultät

Der Universität jetzt also vorzuwerfen, nicht mit „gutem Beispiel“ voranzugehen, ist daher zu kurz gedacht und schlichtweg unfair. Unser Dekan wird zum Thema Landwirtschaft zitiert: "Sollen wir da nur einen kleinen Ausschnitt, nämlich die ökologische Tierhaltung, abbilden?"

Zu unserer Ausbildung gehört die Auseinandersetzung mit allen Haltungsformen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, nicht nur der ökologischen Tierhaltung, sondern insbesondere mit der in Deutschland häufigsten. Die konventionelle Schweinehaltung macht nach wie vor mit rund 99 % den Großteil der Haltungen in Deutschland aus. Es gilt deshalb den Blick für diese Art der Haltung zu schulen, um erkennen zu können, wann tatsächlich das Tierwohl gefährdet ist.

Für unsere Ausbildung bietet das Lehr- und Versuchsgut dabei die besten Voraussetzungen, einen konventionellen, aber darin vorbildlich geführten Betrieb kennenzulernen, sowie er uns im späteren Berufsleben am ehesten begegnen wird. Es wäre ein Trugschluss zu glauben, der Ausbildung der Studierenden sei geholfen, wenn wir nur die oft gewünschte „heile Welt“ kennenlernen würden. Die Kastenstände, im Abferkelbereich Ferkelschutzkörbe genannt, um die es im Artikel hauptsächlich geht, sehen für den Laien oft “erbärmlich“ aus, sind allerdings für die Ferkel die sicherste Möglichkeit, von ihrer Mutter nicht erdrückt zu werden.

Alternative Einrichtungen, die der Muttersau mehr Raum geben, gehen zumeist auch mit einer höheren Sterblichkeit der Ferkel einher. Es gilt also das Wohl der Ferkel gegen das Wohl der Mutter abzuwägen. Für die meisten mag das widersprüchlich oder gar falsch klingen und dass sich daraus ein Konflikt ergibt, liegt auf der Hand.

Hier gilt es - nicht nur für uns Studierende - sich mit den Fakten vertraut zu machen und einen eigenen Umgang mit diesem Dilemma zu finden.

Der gesetzliche Rahmen

Das LVG unterliegt genau denselben gesetzlichen Vorschriften und Kontrollen wie jeder andere Betrieb auch. Auf das korrekte Zitat der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung §24 folgt eine sachlich falsche Beschreibung besagter Kastenstände, wie sie auch im LVG vorzufinden sind.

In allen Bereichen, in denen es nötig ist die Sauen mittels dieser Vorrichtungen in ihrer Bewegung einzuschränken, sei es zum Schutz der Ferkel oder des Muttertieres selbst, können sich die Tiere trotzdem hinstellen, hinlegen und die Beine zur Seite ausstrecken. Damit erfüllen sie die geltenden EU-Vorschriften und die Vorgaben der Schweinehaltungsverordnung.

Ob die Schweinehaltung in Deutschland in diesen Gesetzen tierwohlgerecht und ethisch korrekt geregelt ist, bedarf einer eigenen Diskussion.

Die Fakultät und das LVG bemühen sich um eine größtmögliche Transparenz, von der sich sicherlich auch die Autorin des SZ-Artikels vom 4. Dezember bei ihrem Besuch überzeugen konnte. Diese Offenheit wurde nun anscheinend als Aufhänger für eine Schlagzeile genutzt. In Oberschleißheim existieren bereits Außenklimastallungen, die einer modernen Schweinehaltung entsprechen. Ziel ist es, auch die übrigen Stallungen zu erneuern, die Umsetzung stellt sich jedoch – wie so oft bei öffentlichen Baumaßnahmen – als durchaus schwierig und langwierig dar.

Zudem unterliegt das LVG genauso wirtschaftlichen Faktoren, wie jeder andere landwirtschaftliche Betrieb auch. So werden vom LVG Einnahmen von rund einer Million Euro gefordert, die es neben der Lehre einzunehmen gilt. Entfällt der eigens erwirtschaftete Teil, müsste die Qualität unserer Ausbildung massiv eingeschränkt werden. Wichtige Lerninhalte könnten dann nicht mehr finanziert werden und der Lerneffekt am lebenden Tier entfällt. Das ist nicht von der Fakultät willkürlich so bestimmt, sondern durch Vorgaben des Freistaates Bayern. Im Haushaltsgesetz ist sowohl der Fakultät als auch dem Lehr- und Versuchsgut ein eigenes Kapitel zugeordnet. Die Einrichtungen müssen somit auch getrennt voneinander betrachtet werden und eine Querfinanzierung, wie von der Autorin gefordert, ist nicht möglich.

Der Vergleich des Neubaus der Mikrobiologie in direkter Nachbarschaft mit den Stallungen ist deshalb unzulässig. Die Vergabe von Geldern für solche Zwecke unterliegt nicht der Prioritätensetzung der Universität oder Fakultät.

Umgang mit Studierenden

Wir befinden uns als Studierende in der glücklichen Position, einen offenen Umgang sowohl mit unserem Dekanat als auch mit einem großen Teil der Lehrenden zu pflegen, sodass konstruktive Kritik immer willkommen und sogar erwünscht ist. Die kritische Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unseres Berufes ist dabei ein maßgeblicher Teil unserer Ausbildung. Eine Verschwiegenheitserklärung muss nur dann unterschrieben werden, wenn externe Betriebe einen Besuch im Rahmen einer Ausbildungsveranstaltung sonst nicht zulassen würden. Im landwirtschaftlichen Praktikum, an dem wir am LVG teilnehmen können, findet ein solches Vorgehen nicht statt.

Die Fakultät bietet viele Möglichkeiten Kritik und Anregungen durch uns Studierende vorzubringen. So bieten beispielsweise der Lehrstuhl für Tierschutz, das LVG selbst und die Studierendenvertretung Ansprechpartner, um, auch anonym, in den Diskurs zu treten. Es ist sehr schade, dass diese Basis durch das unüberlegte Vorgehen weniger Studierender gefährdet wird und wir fürchten, dass es dadurch zu einer Störung dieses Vertrauensverhältnisses kommt.

Wir möchten uns explizit von den Aussagen der in den Artikeln genannten Tiermedizinstudierenden distanzieren. Wir fühlen uns durch eine sicherlich kleine Anzahl von Personen mit fehlender Weitsicht und Feingefühl für unsere Ausbildung und damit auch für unseren zukünftigen Beruf in keiner Weise repräsentiert. Wir stellen uns damit hinter die Verantwortlichen der Fakultät und des LVG.“

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