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SVLFG bereit für zusätzliche Aufgaben

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau will den Status als „Selbständigenversicherer“ ausbauen. „Soloselbständige“ könnten dann im Rahmen einer möglichen Neustrukturierung der gesetzlichen Alterssicherung aufgenommen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will ihr Aufgabenspektrum erweitern. In einem Papier betont der Vorstand die Kompetenz des Bundesträgers in der Prävention. Bestehende Angebote will man erweitern, neue Aufgaben zur Durchführung der Prävention im ländlichen Raum übernehmen.

Als Voraussetzung wünscht sich die SVLFG klare Aufträge von der Politik. Weiter ausbauen will man den Status als „Selbständigenversicherer“. Gedacht wird an die Aufnahme von sogenannten „Soloselbständigen“ im Rahmen einer möglichen Neustrukturierung der gesetzlichen Alterssicherung. Der Vorstandsvorsitzende Martin Empl zeigte sich zuversichtlich, dass der politische Wille dazu parteiübergreifend bestehe und verwies auf eine Vielzahl von Gesprächen im parlamentarischen Raum.

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bekräftigte ihr Bekenntnis zur eigenständigen agrarsozialen Sicherung. Verlässliche Rahmenbedingungen und eine breite finanzielle Unterstützung des Bundes seien dafür eindeutige Belege, sagte die CDU-Politikerin. Sie betonte zugleich die Notwendigkeit, den Mitteleinsatz immer wieder gut zu begründen. Erstmals überschreite die finanzielle Unterstützung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in diesem Jahr die Grenze von 4 Mrd Euro, so Klöckner. Bei einem Gesamtetat ihres Hauses von rund 6 Mrd Euro sei dieser Posten „sehr präsent“.

Die Ministerin bezeichnete die finanzielle Unterstützung des Bundes als Voraussetzung, auch zukünftig eine bezahlbare und zuverlässige soziale Sicherung anbieten zu können. Die Mittelerhöhung um insgesamt 80 Mio Euro in diesem Jahr sei gut angelegtes Geld, „damit unsere Bauern verlässlich abgesichert sind vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Pflege, Arbeitsunfall und Alter“.

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