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SVLFG gewährt Präventionszuschüsse ab Februar 2021

Jeder, der sein Unternehmen in der LBG versichert hat, kann einen Antrag auf Präventionszuschüsse stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Auch im Jahr 2021 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) wieder bestimmte Investitionen ihrer Mitglieder in Sicherheit und Gesundheit. Die Gesamtfördersumme habe sie auf 800.000 € erhöht, teilte die SVLFG in Kassel mit.

Mit den Präventionszuschüssen wolle sie weiterhin einen Anreiz schaffen, in ausgewählte Produkte zu investieren, die vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützten. Die Aktion startet der SVLFG zufolge am 1. Februar 2021 und endet, wenn die Gesamtfördersumme aufgebraucht ist. Die Vergabe erfolge nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

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Einen Antrag könnten alle stellen, die mit ihrem Unternehmen in der LBG versichert seien. Jährlich sei eine Förderung pro Unternehmen möglich, aber nur für Neukäufe. Die geförderten Produkte, Anforderungen und maximalen Förderhöhen seien im Internet unter der Adresse www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern aufgelistet.

Das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen würden ab dem 1. Februar 2021 ebenfalls auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen können der SVLFG zufolge per Fax an 0561 785-219127 oder per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de geschickt werden.

Zu beachten sei, den Antrag komplett ausgefüllt einzureichen, und zwar erst ab dem 1. Februar 2021. Dann sei die Förderzusage abzuwarten. Das Produkt sei erst nach der Förderzusage zu kaufen und die Rechnung einzureichen. Es können dabei laut SVLFG nur Neukäufe gefördert werden, die ab dem Februar 2021 angeschafft werden.

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