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Tierschutzverstöße

Tierrechtler zeigen Staatsanwaltschaft wegen „Desinteresse“ an

Weil die Staatsanwaltschaft die meisten von Tierrechtlern angezeigten Tierschutzverfahren eingestellt hat und von Anzeigen betroffene Schlachtbetriebe meist normal weiterarbeiten können, hat der Verein SOKO Tierschutz Strafanzeige wegen Verdachts auf Rechtsbeugung gegen die Staatsanwaltschaft Oldenburg gestellt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die jüngsten Tierschutzverstöße auf einem Schlachthof bei Stade haben den Verein SOKO Tierschutz erneut auf den Plan gerufen. Die Tierrechtler werfen dem Land einen „staatlichen Rückzug aus der Durchsetzung des Tierschutzrechts“ vor.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Tierschutzfälle in der Landwirtschaft stelle nach aktuellen Informationen einer kleinen Anfrage der Grünen so gut wie jeden Tierschutzfall ein, so die Aktivisten. So seien in den letzten Jahren 18 von 18 Verfahren, die durch die Strafanzeigen von Tierschutzorganisationen zustande kamen, eingestellt. Hinzu kämen 450 weitere eingestellte Verfahren in Tierschutzfällen, die deshalb nie vor einem Gericht verhandelt werden konnten.

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SOKO Tierschutz wirft den Ermittlern vor, „trotz umfangreichem Beweismaterials“ gegen Schlachthöfe und Landwirte, nicht zu handeln. Für die Tierrechtler sind die Bauern und Viehhändler Täter in einem kriminellen Netzwerk. "Diese Arbeitsverweigerung legt den Verdacht auf den Straftatbestand der Rechtsbeugung nahe. Es wird nicht gegen das System ermittelt, sondern gegen Einzelpersonen an der Spitze des Eisbergs", sagte der Vorsitzende der Organisation in Planegg bei München, Friedrich Mülln, am Dienstag.

"Die Quittung hat man jetzt in Form des nächsten Tierschutzskandals im Landkreis Stade erhalten. Erneut wurden kranke Tiere im großen Stil illegal transportiert und geschlachtet. Das ist eine direkte Folge der Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg bestätigte auf Anfrage des Weser-Kuriers den Eingang der Anzeige. Die Generalstaatsanwaltschaft sei Aufsichtsbehörde und ermittele nicht selber, sagte eine Sprecherin. Deshalb werde der Fall an die Staatsanwaltschaft Osnabrück abgegeben. Dort werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, und dann gegebenenfalls ermittelt, heißt es in der Zeitung.

Landvolkpräsident: "Kein Pardon für Verstöße gegen Tierschutzgesetz"

Tierhalter übernehmen nach dem Tierschutzgesetz eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Tieren. Sie schließt in einem erheblichen Maß den tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Tieren ein. „Vor diesem Hintergrund kann ich als Präsident des Landvolkes Niedersachsen die offensichtlichen Verstöße gegen den Tierschutz, wie sie gerade wieder auf einem Schlachthof in Stade bekannt gemacht wurden, nicht nachvollziehen oder gar entschuldigen. Dafür gibt es kein Pardon.“

Mit diesen Worten positioniert sich Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke erneut gegen derartig tierschutzwidriges Verhalten. Wie schon im Herbst vergangenen Jahres bei dem Fall in Bad Iburg stellt er eindeutig klar: „Solche Bilder sind nicht zu entschuldigen“. In der öffentlichen Bewertung verwahrt er sich jedoch dagegen, derartige Fälle als repräsentativ für ein angebliches „System der Fleischerzeugung“ heranzuziehen.

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