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ARIWA / Tierrechtler

Tierschutz-Klage soll vors Bundesverwaltungsgericht

Animal Rights Watch erhofft sich vom Bundesverwaltungsgericht die Wiederzulassung der Klage gegen die Veterinärbehörde des Kreises Steinfurt. Die Beamten dort hätten zu kleine Kastenstände geduldet.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Tierschutzverein Animal Rights Watch (ARIWA) hat mit Unterstützung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz das Bundesverwaltungsgericht angerufen.

Die Tierschützer hoffen auf Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das eine Klage von ARIWA zurückgewiesen hatte. Mit dem Verfahren gegen die Veterinärbehörde im Kreis Steinfurt will ARIWA grundsätzlich klären lassen, ob ein verbandsklageberechtigter Tierschutzverein zur Vorbereitung einer Klage auf Einschreiten gegen Tierschutzverstöße auch ein Recht darauf hat, in die Verwaltungsakten Einsicht zu nehmen.

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"Tierschutzorganisationen können ihr Klagerecht nur wirksam wahrnehmen, wenn sie auch Einsicht in die Akten der Veterinärämter nehmen können", bemängelt Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. "Ihnen fehlen sonst wichtige Informationen darüber, ob sich ein Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht erhärten lässt und somit eine Verbandsklage Aussicht auf Erfolg hat."

Worum geht es?

Im konkreten Fall ging es um einen Schweinezuchtbetrieb, der Sauen und Ferkel nach Erkenntnissen der Tierschützer in viel zu engen Kastenständen gehalten und damit gegen geltendes Recht verstoßen haben soll. ARIWA wollte die Akten der zuständigen Veterinärbehörde einsehen, was diese jedoch verweigerte.

Die Tierschützer klagten schließlich gegen den Kreis Steinfurt vor dem Verwaltungsgericht Münster, das die Klage jedoch im April 2016 als unbegründet abwies. Die beantragte Berufung ließ das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erst 15 Monate später im Juli 2017 zu. Ab dann dauerte es weitere zwei Jahre bis zur Verhandlung im Juli 2019, bei der das nun von ARIWA angefochtene Urteil gefällt wurde.

Der Vorwurf

Die Tierrechtler werfen dem Gericht vor, die ganze Zeit gewusst zu haben, dass das nordrhein-westfälische Tierschutz-Verbandsklagegesetz (TierSchVMG) zunächst bis Ende 2017 befristet war und auch nach einer Verlängerung durch die (später abgewählte) Koalition von SPD und Grünen um ein Jahr am 31. Dezember 2018 auslaufen könnte. Im Landtagswahlkampf 2017 in NRW hatten CDU und FDP nämlich angekündigt, das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine wieder abzuschaffen.

Die neue Koalition von CDU und FDP hat das TierSchVMG dann auch nicht mehr verlängert. Anerkannte Tierschutzvereine in NRW hatten aber in den Jahren 2013 bis Ende 2018 die Möglichkeit, auch als rechtliche Vertreter für die Tiere gegen umstrittene Entscheidungen oder die Untätigkeit von Amtsveterinären bei mutmaßlichen Tierschutzverstößen zu klagen.

"Wir halten es für skandalös, dass das OVG Münster das Verfahren dreieinhalb Jahre verschleppt und sich dann in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf stützt, dass das Tierschutz-Verbandsklagegesetz Ende 2018 außer Kraft getreten sei", kommentiert Hans-Georg Kluge, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. Das Gericht hatte argumentiert, dass durch das Auslaufen des Gesetzes die Grundlage für die Klage von ARIWA weggefallen sei.

Gegen das Urteil des OVG Münster ist nur die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

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