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Schleswig-Holstein

Tierschutzbeirat fordert Entfernung alten Stacheldrahts aus der Landschaft

Bauern sollten alte Stacheldrahtzäune abbauen und alte Drähte aus der Landschaft entfernen, rät der Tierschutzbeirat des schleswig-holstinischen Landwirtschaftsministeriums.

Lesezeit: 2 Minuten

Alte Weidezäune und Stacheldrähte, die keine Funktion mehr erfüllen, weil sie durch neue Anlagen ersetzt und nicht abgebaut wurden oder weil eine Fläche schlichtweg nicht mehr beweidet wird, finden sich flächendeckend in der Landschaft in Schleswig-Holstein. Gerade jetzt, zum Ende des Winters, ist der gefährliche Drahtschrott an vielen Ecken in Feld und Flur sichtbar, schreibt das Kieler Agrarministerium.

Gerade alte Zäune stellten eine große Gefahr, zum Beispiel für Wildtiere dar. Als Tiefflieger verfangen sich besonders Eulen und Weihen mit ihren empfindlichen Flügeln darin, und verenden oft qualvoll. Auch Hirschartige verletzen sich immer wieder lebensgefährlich in diesen Zäunen.

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Der Tierschutzbeirat des Landes Schleswig-Holsteins ruft deshalb alle Landeigentümer auf, alte und nicht mehr funktionstüchtige Stacheldraht- oder Zaunreste jetzt aus der Landschaft zu entfernen und so zu verhindern, dass Menschen oder Tiere zu Schaden kommen.

Elektrifizierter Stacheldraht verboten

Zu Beginn der neuen Weidesaison appelliert der Tierschutzbeirat in diesem Zusammenhang an alle Landwirte und Hobbytierhalter, bei der Haltung ihrer Tiere auf Stacheldraht zu verzichten. Vor allem der Einsatz von elektrifiziertem Stacheldraht, mit dem in Schleswig-Holstein immer noch viele Rinderherden eingezäunt sind, sollte unterbleiben.

Elektrifizierter Stacheldraht ist gemäß den Normen DIN EN 60335-2-76 und VDE 0131 schon seit Jahren nicht mehr zulässig und tierschutzwidrig. Elektrozäune aus glattem Draht sind eine tiergerechte Alternative. Sie bieten bei fachgerechter Installation eine sehr gute Hütesicherheit bei mindestens ebenso guter Haltbarkeit.

Auch Tierhalter, die ihre Weideflächen mit Elektrolitzen oder Elektronetzen einfrieden, möchte der Beirat daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, diese Zäune ordnungsgemäß zu warten und bei Nicht-Gebrauch wieder abzubauen. Wildtiere, insbesondere Geweihträger können sich in den Zäunen verfangen und finden dort den Tod durch Ersticken oder Verhungern.

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