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Unterlassungsklage gescheitert

Tönnies kann Stegner nicht den Mund verbieten

SPD-Politiker Stegner darf sagen, Tönnnies habe die Gesetze missachtet. Laut dem Landgericht Hamburg sei das bewiesen und eine entsprechende Äußerung freie Meinung, heißt es in einem Urteil.

Lesezeit: 1 Minuten

Per einstweiliger Verfügung hatte die Tönnies Holding versucht, Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner zu untersagen, sich über die Zustände in den Betrieben von Clemens Tönnies zu äußern. Das Landgericht Hamburg hat den Antrag vergangene Woche zurückgewiesen.

Stegner hatte zuvor u.a. gegenüber der Bild gesagt, Tönnies missachte die Gesetze. Der Richter stellte nun aber laut dpa-Angaben klar, dass Tönnies durch solche Äußerungen nicht in seinen Rechten verletzt werde, weil es sich dabei um eine Meinungsäußerung handele. Im Urteil heißt es dazu, dass der Arbeitsschutz unstreitig im Mai 2020 Verstöße gegen die damals geltende Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt habe.

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Erleichtert zeigte sich Stegner anschließend. Er habe sich gewünscht, dass sich Tönnies mit dem gleichen Eifer um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in seinen Schlachthöfen kümmern würde, wie er seine Kritiker juristisch verfolgen lässt. Dann müsste die Politik wahrscheinlich nicht mehr mit gesetzlichen Regelungen gegen Ausbeutung, menschenunwürdige Unterbringung und andere Auswüchse des Subunternehmerunwesens vorgehen, wie es der Bundesarbeitsminister jetzt tun muss, so der Politiker.

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