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Landgericht Bielefeld

Tönnies muss entlassenen Manager weiter bezahlen

Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass Clemens Tönnies den gefeuerten Manager Quante weiter bezahlen muss. In einem weiteren Verfahren verurteilten die Richter drei Betrüger von der Laderampe

Lesezeit: 2 Minuten

Vor Gericht ist der Streit zwischen Clemens und Robert Tönnies um die Macht im Konzern in die nächste Runde gegangen. Nach dem vorangegangenen Friedensschluss hatte Robert Tönnies den Manager Reinhard Quante eingesetzt, der in seinem Namen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen sollte, berichtet die Neue Westfälische. Dabei geriet er offenbar des Öfteren mit Clemens Tönnies aneinander, so dass dieser Quante 2018 fristlos entließ.

Nach Informationen der Zeitung soll Quante Gespräche mit Vertretern der Hamburger Privatbank Warburg geführt haben. Es könnte um Fragen zu Währungsgeschäften gegangen sein, die das Unternehmen zur Kurssicherung getätigt hatte und die Robert Tönnies später wegen ihres großen Umfanges als Spekulationsgeschäfte ablehnte. Für Clemens Tönnies war das offenbar Vertrauensbruch, u.a. auch weil Quante vertrauliche Unterlagen weitergegeben haben soll.

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Das Landgericht Bielefeld entschied nun, dass Tönnies dem Entlassenen die Bezüge weiter zahlen muss. Zwar sehen auch die Richter den Fall des Vertrauensbruchs bestätigt. Auf den bis November 2020 laufenden Arbeitsvertrag schlage dies aber nicht durch, stellte das Gericht fest, zumal Quante sich in einem besonderen Loyalitätsverhältnis zum 50-Prozent-Gesellschafter Robert Tönnies befunden habe. Laut der NW bekommt Quante damit mehr als 310.000 Euro Gehaltsnachzahlung für die Zeit von November 2018 bis September 2019, und er hat Anspruch auf Fortzahlung seines Geschäftsführergehalts bis November 2020. Dies könnten noch einmal mehr als 400.000 Euro sein.

Tönnies-Mitarbeiter gehen in Haft

Kurz nach diesem Verfahren ging es vor dem Landgericht Bielefeld erneut um die Firma Tönnies: Dieses Mal um gewerbs- und bandenmäßigen Betrug durch drei ehemalige Mitarbeiter.

Wie berichtet, hatten diese bei der Warenannahme Wiegedaten per Hand am Computer manipuliert. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten am 11. November zu vier Jahren Haft, den zweiten Täter zu drei Jahren und vier Monaten sowie den dritten zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

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