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Überbrückungshilfe für Schweinehalter: Allerorten Unsicherheit

Welchem Veredler Corona-Überbrückungshilfen zustehen, ist nach wie vor ungeklärt.

Lesezeit: 3 Minuten

Steht mir als Ferkelerzeuger oder Mäster die Corona-Überbrückungshilfe III zu oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit tausende von Veredlern bzw. ihre Steuerberaterbüros. Die Gretchenfrage im Bereich Landwirtschaft ist, ob die Umsatzrückgänge des Betriebes auf die Coronapandemie oder auch andere Markteinflüsse wie zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest (ASP) zurückzuführen sind.

In NRW hat das Wirtschaftsministerium die Bezirksregierungen in einem Brief von Anfang Dezember darauf hingewiesen, dass die Preisrückgänge in der Veredelung überwiegend coronabedingt sind. „Laut unseren Berechnungen liegt der Einfluss der ASP auf den Umsatzrückgang im Mittel des Betrachtungszeitraumes September 2020 bis Dezember 2021 nur bei rund 5 %“, berichtet Stefan Leuer, Agrarökonom der Landwirtschaftskammer NRW. Mit dem Ausbruch der ASP im September 2020 rauschten die Notierungen zwar kurzfristig in den Keller, erholten sich dann aber rasch wieder und pendelten sich auf das vorherige Niveau ein.

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Am offensten scheint man beim Thema Überbrückungshilfen derzeit bei der Bezirksregierung im westfälischen Münster zu sein. Nach Gesprächen unter anderem mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) sollten Landwirte bei der Antragsstellung unter anderem darauf achten, dass die monatlichen Erlösrückgänge im Vergleich der Jahre 2021 zu 2019 aufgelistet sind. Zudem müssen die förderfähigen Festkosten in den Monaten mit 30 % Umsatzrückgang ermittelt werden. Denn davon wären dann ggf. 5 % „ASP-Einfluss“ abzuziehen.

Ungeklärt ist bislang noch die Frage, ob der ASP-bedingte Abzug ggf. sogar zu vernachlässigen ist. Die Diskussion dazu läuft noch. Im Raum steht darüber hinaus die Frage, ob der ggf. ASP-bedingte Abzug zuerst auf den 30 %igen Abzug obendrauf gerechnet werden muss. Wäre dies nicht der Fall und würde man den 5 % Abzug von dem 30 %igen Umsatzrückgang abziehen, läge der Umsatzrückgang nur bei 25 %. Ob dieser Rückgang dann von den Behörden noch anerkannt wird, befindet sich derzeit in der Klärung.

Bisher gut 3500 Anträge gestellt

Für die Corona-Überbrückungshilfe III haben die schweinehaltenden Betriebe in Deutschland zwischen Februar und November dieses Jahres insgesamt 3.566 Anträge gestellt. Davon wurden 1.496 mit einer Fördersumme von 119,5 Mio. € bewilligt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor.

Bei der Beantragung der Hilfen habe es in letzter Zeit jedoch vermehrt Nachfragen seitens der Förderstellen gegeben, ob Veredlungsbetriebe aufgrund der Auswirkungen des ASP-Ausbruches in Deutschland berechtigt sind, die Überbrückungshilfen zu bekommen. Laut der scheidenden Bundesregierung von CDU/CSU und SPD hätten Schweinehalter auch mit weiteren widrigen Umständen wie dem chinesischen Importstopp für deutsches Schweinefleisch oder den Folgen der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest in Deutschland zu kämpfen. „Die daraus resultierenden Umsatzeinbrüche erlauben keine Förderung durch die Überbrückungshilfen“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Die Bewilligungsstellen der Länder seien explizit dazu angehalten, die Anträge zu prüfen und gegebenenfalls zu Unrecht gezahlte Förderbeträge zurückzufordern.

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