Das Amtsgericht Künzelsau hat diese Woche einen 59-jährigen Nebenerwerbslandwirt zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten sowie 6.000 Euro Geldbuße verurteilt. Der Mann erhielt zudem ein Verbot der berufsmäßigen Tierhaltung für vier Jahre.
Laut der Zeitung „Heilbronner Stimme“ sahen die Richter den Vorwurf der strafbaren Tiertötung durch Unterlassen und quälerische Misshandlung von Tieren durch Unterlassen als erwiesen an. Polizisten hatten im November 2018 auf dem Betrieb des beschuldigten Molkereifachmanns im Raum Künzelsau drei stark unterernährte und dehydrierte Rinder entdeckt, die beinhoch im eigenen Kot standen. Sie mussten erlöst werden. Im Stall fanden die Beamten zudem Skelette weiterer Rinder.
Vor Gericht habe der Angeklagte nach Angaben der Zeitung alles gestanden. Er habe den Hof im Nebenerwerb geführt, zusätzlich zu seinem Vollzeitjob, wo er ausschließlich Nachtschicht arbeitet. Durch Überlastung, Überforderung und einen depressiven Gemütszustand nach Trennung von seiner Lebensgefährtin sei er letztlich nicht mehr in der Lage gewesen, die Tiere zu versorgen, heißt es. Seit der BSE-Krise 2000 sei der 50 ha umfassende Hof zudem in finanziellen Schwierigkeiten gewesen. Später seien noch die Eltern pflegebedürftig geworden.
Zu körperlichen Problemen ab 2017 seien neue berufliche, private und finanzielle Sorgen gekommen, die ihn überfordert hätten. Er der 59-Jährige geriet in eine Depression. Dass es den Tieren so schlecht geht, habe er nicht bemerkt. Wie die Zeitung schreibt, sei der Mann sehr peinlich berührt von den Vorwürfen.