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Teilnahmepflicht

Umfassende Landwirtschaftszählung steht an

Rund 80.000 Höfe müssen in Kürze weitergehende Fragen bei der Landwirtschaftszählung beantworten. Die Befragung erfolgt mittels Online-Fragebogen. Die Forstbetriebe sind dagegen erst 2022 dran.

Lesezeit: 3 Minuten

In diesem Frühjahr wird erstmals seit dem Jahr 2010 wieder eine sogenannte Landwirtschaftszählung in Deutschland durch die Statistikämter durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) dazu jetzt mitteilte, erfolgt die Befragung durch einen Online-Fragebogen.

Konstanter Berichtskreis

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Im Rahmen der Landwirtschaftszählung sind laut Destatis landwirtschaftliche Betriebe auskunftspflichtig, die mindestens eine der in § 91 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erfassungsgrenzen erreichen oder übersteigen. Beispielsweise würden alle landwirtschaftlichen Betriebe befragt, die über mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) verfügten.

Die übrigen Erfassungsgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe beziehen sich den Wiesbadener Statistikern zufolge auf bestimmte Mindesttierbestände beziehungsweise Mindestflächen für Sonderkulturen. Diese seien so gewählt, dass zwar alle Facetten des Agrarsektors abgedeckt seien, entsprechende Kleinerzeuger aber von der Auskunftspflicht befreit würden und nicht zum Berichtkreis der Landwirtschaftszählung zählten.

Die im Gesetz aufgeführten Erfassungsgrenzen seien seit der Landwirtschaftszählung 2010, mit Ausnahme der Umstellung von Tierbeständen auf Haltungsplätze beim Geflügel, nicht angepasst worden. Durch den konstanten Berichtskreis könne die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gesichert und der Aussagegehalt von Analysen im Zeitvergleich gewährleistet werden.

Forstwirtschaftliche Betriebe würden im Gegensatz zu vergangenen Strukturerhebungen nicht im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 befragt, teilte Destatis mit. Die Erfassung dieser Erhebungseinheiten erfolge in einer gesonderten Strukturerhebung der Forstbetriebe im ersten Halbjahr 2022.

Geringer Erhebungsaufwand angestrebt

Wie das Statistische Bundesamt zu den Inhalten feststellte, besteht die Landwirtschaftszählung 2020 aus einem Grundprogramm an Fragestellungen, die jeder auskunftspflichtige landwirtschaftliche Betrieb beantworten muss. Dieser Fragenkomplex umfasse die Angaben zur Rechtsform, zur Bodennutzung einschließlich Zwischenfruchtanbau, zu den Tierbeständen, zum ökologischen Landbau, zur Bewässerung, zum Betriebsleiter, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zur Hofnachfolge, sowie zu Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung.

Von den auskunftspflichtigen landwirtschaftlichen Betrieben werde eine Stichprobe mit rund 80 000 Höfen gezogen. Die Stichprobenbetriebe beantworteten über dieses Grundprogramm hinaus weitere Fragen zu den Arbeitskräften, zu den Einkommenskombinationen, zu den Tierhaltungsverfahren, zur Wirtschaftsdüngerausbringung und -lagerung sowie zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung. Diese Stichprobe sei so konzipiert, dass bei vorgegebener Ergebnisqualität ein möglichst geringer Erhebungsaufwand entstehe, betonte Destatis.

Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung erlauben dem Bundesamt zufolge eine fundierte Analyse der Richtung und der Geschwindigkeit des Strukturwandels in der deutschen Landwirtschaft. Zudem liefere die Erhebung beispielweise Daten über die Entwicklung des ökologischen Landbaus, über den Einsatz emissionsmindernder Ausbringungstechnik bei der Wirtschaftsdüngerausbringung und über die Veränderungen in den Haltungsverfahren in der Nutztierhaltung. In einem globalen Umfeld, in dem sich die Landwirtschaft befinde, gewännen einheitliche Daten über Staatsgrenzen hinweg immer mehr an Bedeutung.

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